Strenge Salzburger

Weiter Aufregung um Bordell in Bad Vigaun

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Prostituierte sollen draußen bleiben: Bad Vigaun will kein Freudenhaus auf dem Gemeindegebiet. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof.

So einfach lassen sich Bordelle nicht verbieten: Der Verfassungsgerichtshof wird das Prostitutionsverbot in Bad Vigaun (Tennengau, Salzburg) wegen Unklarheiten prüfen. Eine Bordellbetreiberin beschwerte sich beim Höchstgericht, das nun formale und inhaltliche Fehler beanstandet.

Verfassungsgerichtshof äußert "Bedenken"
Beim Gerichtshof seien "Bedenken ob der Gesetzmäßigkeit" des Prostitutionsverbots entstanden. Und zwar aus zwei Gründen: Bei der Kundmachung mittels Anschlag auf der Amtstafel habe "ein Hinweis auf den Beschluss der Gemeindevertretung" gefehlt, zweitens dürfte laut Verfassungsgerichtshof das Bordell-Verbot nur den Ortsteil St. Margarethen betreffen - und nicht das gesamte Ortsgebiet.

Bürgermeister will nicht klein beigeben
Raimund Egger, der Bürgermeister der 1.900-Seelen-Gemeinde, ist zuversichtlich: "Wir werden gut begründen, dass die Anbahnung und Ausübung der Prostitution zu Missständen im ganzen Gemeindegebiet führen würde". Am 11. Dezember wird der Gemeinderat über das heiße Thema beraten - und versuchen, die Fehler der Verordnung auszubessern: "Ganz offensichtlich richtet sich die Kritik gegen einen formalen Fehler in der Kundmachung und gegen den Geltungsbereich des Verbots", so Raimund Egger.

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