Prostituierte sollen draußen bleiben: Bad Vigaun will kein Freudenhaus auf dem Gemeindegebiet. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof.
So einfach lassen sich Bordelle nicht verbieten: Der Verfassungsgerichtshof wird das Prostitutionsverbot in Bad Vigaun (Tennengau, Salzburg) wegen Unklarheiten prüfen. Eine Bordellbetreiberin beschwerte sich beim Höchstgericht, das nun formale und inhaltliche Fehler beanstandet.
Verfassungsgerichtshof äußert "Bedenken"
Beim
Gerichtshof seien "Bedenken ob der Gesetzmäßigkeit" des
Prostitutionsverbots entstanden. Und zwar aus zwei Gründen: Bei der
Kundmachung mittels Anschlag auf der Amtstafel habe "ein Hinweis auf
den Beschluss der Gemeindevertretung" gefehlt, zweitens dürfte laut
Verfassungsgerichtshof das Bordell-Verbot nur den Ortsteil St. Margarethen
betreffen - und nicht das gesamte Ortsgebiet.
Bürgermeister will nicht klein beigeben
Raimund Egger, der
Bürgermeister der 1.900-Seelen-Gemeinde, ist zuversichtlich: "Wir
werden gut begründen, dass die Anbahnung und Ausübung der Prostitution zu
Missständen im ganzen Gemeindegebiet führen würde". Am
11. Dezember wird der Gemeinderat über das heiße Thema beraten - und
versuchen, die Fehler der Verordnung auszubessern: "Ganz offensichtlich
richtet sich die Kritik gegen einen formalen Fehler in der Kundmachung und
gegen den Geltungsbereich des Verbots", so Raimund Egger.