Unterlassungsklage
Zivilprozess um Bianca Jaggers Ring startet im Mai
02.03.2009
Der Finder des Rings klagt die Society-Lady auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen, auf den Finderlohn wartete der Mann vergeblich.
Der Platinring im Wert von 200.000 Euro, den Menschenrechtsaktivistin Bianca Jagger vergangenen Sommer in der Stadt Salzburg verloren und den der Salzburger Unternehmer Reinhard Ringler gefunden hatte, beschäftigt am 4. Mai ein Zivilgericht in Salzburg. Der Unternehmer klagte die Society-Lady im Streit um den Finderlohn auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen. Jagger und ihr Wiener Anwalt Gabriel Lanksky hatten gemeint, sie wollen "keine Scheinansprüche befriedigen", wodurch sich Ringler gekränkt fühlt.
Warten auf Finderlohn
Ein halbes Jahr lang wartet der Salzburger
schon auf den Finderlohn in der Höhe von 10.000 Euro, der ihm seiner Ansicht
nach gesetzlich zusteht. Ringler hatte das von Jagger entworfene
Schmuckstück am 22. August vor einem Hotel am Ginzkey-Platz entdeckt. Weil
er angenommen hatte, das Fundstück sei ein wertloser Schlüsselanhänger,
schenkte er es seiner Tochter Sarah und fuhr auf Urlaub. Als er in der
Zeitung von dem wertvollen Verlust erfuhr, ließ er den Ring auf die
Polizeiinspektion seines Wohnortes in Hof bei Salzburg tragen. Dort wurde
das Schmuckstück von einem Vertreter Jaggers am 18. November abgeholt.
Unterlassungsklage
Die in London lebende Ex-Frau von Rolling
Stone Mick Jagger will den Finderlohn aber nicht zahlen. Begründung: Der
Unternehmer habe den Ring erst "massiv verspätet" - acht Tage nach Beginn
der Medienberichte - abgegeben. Dem Salzburger stehe der Finderlohn
rechtlich nicht zu, weil nach Paragraf 390 ABGB der Fund unverzüglich
abgegeben werden müsse. Ringler ortete in diesen Aussagen eine üble Nachrede
und klagte beim Landesgericht Salzburg auf Unterlassung.
Das Zivilverfahren werde auch "vorentscheidend" im Streit um den Finderlohn sein, erklärte Ringlers Rechtsanwalt Paul Kreuzberger. Bei der ersten Tagsatzung am 4. Mai um 14.00 Uhr werden mit Richter Walter Dalus erst einmal die Zuständigkeit und das Prozessprogramm erörtert. Der Streitwert des Verfahrens in der Höhe von 19.000 Euro enthalte die Gerichtsgebühren und die Kosten der Anwälte, so Kreuzberger.