Urteil nicht rechtskräftig
Zwei Burschen mit Messer in Salzburg niedergestochen: 15 Jahre Haft
10.07.2020
26-jähriger Erstangeklagter wegen zweifachen versuchten Mordes verurteilt - 24-jähriger Zweitangeklagter erhielt wegen Beitragstäterschaft zehn Jahre Haft.
Salzburg. Am Landesgericht Salzburg sind am Freitag zwei junge Männer wegen zweifachen versuchten Mordes im Zuge einer Messerstecherei mit zwei Verletzten vor einem Lokal in der Stadt Salzburg am 15. Dezember 2019 schuldig gesprochen worden. Der 26-jährige Erstangeklagte erhielt 15 Jahre unbedingte Haft, der 24-jährige Zweitangeklagte wegen Beitragstäterschaft zehn Jahre unbedingte Haft.
Die am Abend gesprochenen Urteile des Geschworenengerichtes sind nicht rechtskräftig. Weder der Staatsanwalt noch die Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Die beiden Beschuldigten hatten bei dem gestern gestarteten Prozess den Vorwurf des versuchten Mordes bestritten.
Laut Anklage soll der 26-jährige, hauptbeschuldigte Österreicher vor dem Altstadtlokal in der Griesgasse gegen 3.00 Uhr im Streit einem Burschen mit einem Butterflymesser in den Bauch und einem weiteren Burschen in den Rücken gestochen haben. Der mitangeklagte 24-jährige Syrer soll dem älteren Beschuldigten das Messer für die Tat übergeben haben. Die aus dem Flachgau stammenden Opfer wurden schwer verletzt.
Der mehrmals einschlägig vorbestrafte Österreicher gestand zwar ein, zugestochen zu haben, bestritt aber den Vorwurf der Tötungsabsicht. Er habe die zwei Burschen nach Beleidigungen, Attacken und einer Rauferei verletzen, aber nicht töten wollen. Der 26-Jährige bereute die Tat und meinte, die Eskalation sei dem Alkoholkonsum geschuldet gewesen. Sein Verteidiger Kurt Jelinek plädierte auf absichtlich schwere Körperverletzung.
Der bisher unbescholtene Syrer wies den Vorwurf zurück, dem Österreicher das Messer für die Tat überreicht zu haben. Sein Verteidiger Leopold Hirsch forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Beitragstäterschaft zum versuchten Mord.
Der Hauptbeschuldigte hat seinen Freund im Prozess entlastet. Als er gesehen habe, dass der 24-Jährige ein Messer in der Hand gehalten habe, "sagte ich, gib mir das Messer, ich schmeiß es weg. Damit wir keinen Blödsinn machen, wir sind betrunken", schilderte der Erstangeklagte der vorsitzenden Richterin Martina Pfarrkirchner. Dass er zugestochen habe, sei ein Fehler gewesen, bedauerte der 26-Jährige. Er wurde auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.