Nach 13 Jahren ist der Mord an einer Salzburger Taxilenkerin ungelöst. Zwei neue Angeklagte stehen ab Montag vor Gericht.
Mehr als 13 Jahre beschäftigt der Mord an der damals 28-jährigen Salzburger Taxilenkerin die Gerichte. Zum dritten Mal versucht die Justiz ab Montag in einem Schwurprozess am Landesgericht Salzburg, den Schuldigen zu finden. Der Gmundner Peter Heidegger saß acht Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Er wurde 2003 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Jetzt sind zwei Salzburger angeklagt: Tomi S. (30) wegen Mordes und schweren Raubes, Daniel N. (29) nur wegen schweren Raubes. Mit einem Urteil ist nicht vor April zu rechnen.
Unschuldig im Häfen
Ermittlungspannen, falsche Geständnisse
und widerrufene Zeugenaussagen erschwerten die Aufklärung. Heidegger wurde
am 10. Juni 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage danach erzählte
Daniel N. der Exekutive, dass er im Taxi saß, als Tomi S. der Lenkerin beim
Auschneidersee in Wals (Flachgau) mit einer Pistole in den Hals schoss.
Danach zogen sie 3.000 Schilling aus ihrer Brieftasche und reisten nach
Amsterdam.
Weil N. seine Aussage am 23. Juni 1994 widerrief und die Ermittler Widersprüche orteten, glaubte man ihm nicht. Gegen ihn lief sogar ein Verfahren wegen Verleumdung. Darin attestierte ihm ein Gerichtspsychiater eine durch Drogenkonsum verursachte "Störung der Realitätskontrolle" und hielt ihn für nicht zurechnungsfähig. Drei Jahre später stellte ein neuropsychiatrisches Gutachten seine Zeugnisfähigkeit aber außer Zweifel.
Am 6. März 1997 bekräftigte N., was er am 20. Juni 1994 vor der Polizei und drei Tage später vor Kriminalbeamten erzählt hatte. Dennoch hielt die Justiz an dem Oberösterreicher als Täter fest. Wegen der "Sperrwirkung des Urteils gegen Heidegger" sei ein Verfahren gegen die Salzburger nicht möglich gewesen, sondern erst nach seinem rechtskräftigen Freispruch, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Keine DNA-Spuren
Auf N.'s Schilderungen, die er am 25. März 2003
als Zeuge im zweiten Heidegger-Prozess untermauerte, stützt sich nicht nur
der Freispruch, sondern auch die Anklage im neuen Indizienprozess.
DNA-Spuren gibt es nicht. Als besonderes Indiz für N.'s Glaubwürdigkeit gilt
seine Aussage von 1994, wonach sie nach der Tat eine Bankkarte der
Raiffeisenkasse in einen Kanal geworfen hätten. Damals konnte er "weder
aus dem Akt noch aus den Medien wissen, dass Deubler tatsächlich ein Konto
bei der Raika hatte", heißt es in der Anklageschrift.
Rätsel um Tatwaffe
Rätselhaft bleibt für die
Staatsanwaltschaft die Herkunft der Tatwaffe. N. erzählte, sie hätten die
Pistole seines Opas, Kaliber neun Millimeter, aus dem Keller seines Vaters
geholt. S. habe die Beretta 38 eingesteckt, als sie in der Tatnacht am
Salzburger Hanuschplatz ins Taxi stiegen, um die Lenkerin zu berauben.
Unmittelbar nach dem Mord wurde keine Waffe gefunden. Bei einer zweiten
Suche 1998, veranlasst durch Heideggers Anwalt Franz Gerald Hitzenbichler,
entdeckte man eine verrostete Faustfeuerwaffe der Marke Walther P 38,
Kaliber 9 mm. Da verschiedene Angaben über die Pistole vorlagen und
waffentechnische Untersuchungen kein eindeutiges Ergebnis brachten, geht die
Staatsanwaltschaft von einer unbekannten Faustfeuerwaffe, Kaliber 9 mm, aus.
Hochspannung vor Zeugenaussagen
S., der 1993 wie N. im
Drogenmilieu verkehrte, aber noch unbescholten war, leugnete stets die
Angaben seines Kumpanen oder entschlug sich der Aussage. S. verbüßt derzeit
wegen versuchten schweren Raubes eine siebenjährige Freiheitsstrafe. N. hat
den Absprung ins normale Leben offenbar geschafft. Er arbeitet seit Jahren
in einer EDV-Firma als Bürokaufmann.
Große Hoffnungen, endlich den Mörder seiner Tochter zu finden, hegt Helmut Deubler. Der Pensionist schließt sich dem Prozess als Privatbeteiligter an und fordert durch seinen Anwalt Hitzenbichler 9.000 Euro Teilschmerzensgeld. Mit Spannung werden auch die Zeugenaussagen von jenen Kriminalbeamten erwartet, denen das Justizministerium Ermittlungsfehler vorwirft. Der Staat will sich einen Teil der 950.000 hohen Haftentschädigung zurückholen, die Heidegger bekommen hat. Dieser Zivilprozess ist noch nicht zu Ende.