In Deutschland

Salzburger wegen Aldi-Erpressung verurteilt

29.05.2013


Zwei Jahre und zehn Monate Haft für 61-Jährigen.

Zur Vollversion des Artikels
© EPA
Zur Vollversion des Artikels

Ein 61-jähriger Salzburger ist heute, Mittwoch, wegen versuchter räuberischer Erpressung der Supermarktkette Aldi bei einem Prozess am Landgericht Duisburg in Deutschland zu zwei Jahren und zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das teilte Gerichtssprecher Bernhard Kuchler der APA mit. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte gestanden, im Vorjahr von Thailand aus E-Mails an das Handelsunternehmen Aldi Süd geschickt zu haben, in denen er die Zahlung von 15 Millionen US-Dollar forderte. Ansonsten würden vergiftete Lebensmittel in den Filialen der Kette hinterlegt, drohte er.

Vor der Urteilsverkündigung habe der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat übernommen und sich entschuldigt, sagte der Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte im Schlussplädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Verteidiger Hans Reinhardt bat um ein mildes Urteil. Nach dem Schuldspruch verzichteten sie allerdings auf Rechtsmittel.

Zum Prozessauftakt am 15. Mai erklärte der 61-Jährige, dass er von einer russischen Mafia-Organisation zu der Tat gezwungen worden sei: "Ich habe nur die Verhandlungen geführt", erklärte er den Richtern. Das Gericht schenkte diesen Angaben des Salzburgers jedoch keinen Glauben. Gegen Ende des Prozesses soll er an dieser Version auch nicht mehr festgehalten haben, hieß es aus dem Landgericht.

Verteidiger Reinhardt bezeichnete den Erpressungsversuch als "naiv", da sein Mandant die E-Mails von seinem eigenen Computer verschickt habe. Die Aufdeckung seiner Identität sei deshalb nur eine Frage der Zeit gewesen. Von seiner Struktur her sei der Angeklagte kein Erpresser, sondern eher ein Betrüger, sagte Reinhardt.

Die Vorhaft des Salzburgers wurde vom Gericht angerechnet. Das Gericht hat den Freiheitsentzug in Thailand im Verhältnis 1:2 angerechnet: Aufgrund der unterschiedlichen Haftbedingungen wird ein Tag Haft in Thailand mit zwei Tagen Haft in Deutschland abgegolten.

 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel