Nachdem die Schwimmerin Renate A. (65) am Sonntag, wie berichtet, im Millstätter See von einer Schiffsschraube getötet wurde, ortet die Behörde die Schuld bei der Polizei. Die Vorschrift, dass im Bereich von 100 Metern um Schiffsanlegestellen an den Seen kein Baden erlaubt ist, wird offenbar nicht exekutiert. Seitens der Polizei will man vor einer Stellungnahme erst die Rechtslage prüfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit nur gegen den Schiffskapitän. Weiters prüft die BH Spittal die Betriebsstättengenehmigung des Hotels, dessen Privatbad das Opfer nutzte.
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