18 Monate Haft
Schlagerstar-Double in Kärnten verurteilt
04.04.2011Die Oberösterreicherin warb mit Fotos und Namen der Sängerin "Michelle".
Ein Betrugsprozess gegen ein 28 Jahre altes Schlagerstar-Double aus Oberösterreich ist am Montag mit 18 Monaten unbedingter Haft am Landesgericht Klagenfurt zu Ende gegangen. Die Beschuldigte soll laut Anklage vorgegeben haben, in mehreren Diskotheken einen Konzertauftritt der Schlagersängerin Michelle vermitteln zu können. Stattdessen wollte sie selbst als Michelle-Double auftreten und soll so einen Schaden von 2.200 Euro verursacht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schon mehrmals wegen Betrugs vor Gericht
Sie habe stets ihren eigenen Künstlernamen verwendet, habe ihre eigene Show, aber sie singe auch Michelle-Songs, erklärte die Schlagersängerin Richter Oliver Kriz. "Im Vertrag habe ich nie mit dem Namen Michelle unterschrieben", so die Frau. Die 28-Jährige musste sich schon mehrmals wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Christoph Pollak hielt der Künstlerin vor, auf ihrer Homepage Fotos der echten Michelle verwendet zu haben. "Da waren auch Fotos von mir selbst drauf", sagte die Frau. "Ja, aber nicht auf der Startseite", konterte der Staatsanwalt.
Die Angeklagte erklärte, sie sei davon ausgegangen, dass die Diskothekenbesitzer gewusst hätten, dass es sich nicht um die echte Michelle handelte. "Sie hat sich 2007 von der Bühne verabschiedet, die Medien haben groß darüber berichtet", betonte die Oberösterreicherin. Für Kriz war das kein Argument: "Schaun's, Sie sind hier in einem Bundesland, wo es einen Landeshauptmann gegeben hat, der auch da und wieder weg und wieder da war." Mittlerweile sei die echte Michelle wieder im Geschäft. "Sehn's? So ernst darf man das in der Branche nicht nehmen", so der Richter.
Die als Zeugen geladenen Diskothekenmanager erklärten dem Richter ihr Tagesgeschäft. "Wir haben schon viele Schlagerstars gebucht, Nik P., Andy Borg oder Andreas Gabalier zum Beispiel. Was weiß ich, wie die mit wirklichen Namen heißen", so ein Manager. Die von der Angeklagten verwendete Anschrift hätte eine Agentur-Adresse sein können.
"Ich habe nie die Absicht gehabt zu betrügen", erklärte die Frau. Der Richter sah das allerdings anders, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gaben keine Erklärung ab.