Seit 1. Jänner 2016 stehen darauf sechs Monate Haft.
Die Zeiten, wo ein Klapps auf den Po einer Mitarbeiterin oder der Griff auf den Oberschenkel ungesühnt blieb, sind vorbei. Seit 1. Jänner dieses Jahres gilt nämlich ein neues Gesetz, das Po-Grapschen mit bis zu sechs Monaten Haft ahndet. 951 Anzeigen sind seitdem eingegangen (von Jänner bis Juli), das geht nun aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an das Team Stronach hervor.
Am meisten Belästigungen durch „intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle“ – wie es im ausgeweiteten Paragrafen 218 jetzt heißt – verzeichnet das Innenministerium in Wien, und zwar insgesamt 332.
Am öftesten wurde bisher in Wien gegrapscht
Gefolgt von NÖ und OÖ, wo es in dem halben Jahr zu jeweils 127 Übergriffen kam. Schlusslicht ist das Burgenland: Hier wurden bisher nur 12 Po-Grapscher angezeigt. Auch drei Minderjährige, in Wien und Tirol, wurden Opfer von sexuellen Übergriffen dieser Art.
Früher bezog sich Paragraf 218 lediglich auf Geschlechtsteile. Dementsprechend ist die Flut der Anzeigen rasant gestiegen: Im ganzen Jahr 2015 waren es nur etwas mehr als im ersten Halbjahr 2016.