Wien-Liesing

Schüsse auf Linienbus: Sechs Monate Haft

17.10.2016

Der Lehrling ärgerte sich, weil er den Bus verpasst hatte und schoss hinterher.

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© Wiener Linien (Symbolbild)
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Umfassend geständig hat sich am Montag im Straflandesgericht jener 19 Jahre alte Bursch gezeigt, der am 6. Jänner 2016 in Wien-Liesing einen Linienbus mit einer CO2-Pistole beschossen hatte. "Im Nachhinein ist es einfach unnötig", sah der Lehrling ein. Da die Tat keine schwerwiegenden Folgen hatte, kam er mit sechs Monaten auf Bewährung davon.

Der angehende Kfz-Techniker wollte mit ein paar Freunden am Abend des Dreikönigstags ausgehen. Als sie die Haltestelle des 60A erreichten, mit dem sie Richtung Innenstadt fahren wollten, sahen sie nur mehr die Rücklichter des Busses. "Ich hab' gesehen, wie der Fahrer mich im Spiegel gesehen hat. Er hat die Türen zugemacht und ist davongefahren", erzählte nun der Bursch einem Schöffensenat.

"Es war nicht so, dass ich gezielt habe"

Er ärgerte sich darüber dermaßen, dass er eine CO2-Pistole zog, die er auf einem Internet-Marktplatz gekauft und sich zum Fortgehen in den Hosenbund gesteckt hatte: "Ich hab' einfach raufzogen und blind auf den Bus geschossen. Es war nicht so, dass ich gezielt habe."

Vier Stahlkugeln durchlöcherten die Heckscheibe. Der Busfahrer und die 13 - teilweise geschockten - Fahrgäste blieben unverletzt. Der 19-Jährige konnte nach Zeugenaussagen von Anrainern, die ihn beobachtet hatten, ausgeforscht werden.

Bestehendes Waffenverbot

Wie sich herausstellte, war er bereits gerichtsbekannt. Im November 2014 war er nach einer Auseinandersetzung mit seiner Mutter zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen ihn bestand außerdem ein Waffenverbot. Einer seiner Freunde versicherte in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme: "Er ist kein richtiger Heißläufer. Er zuckt halt manchmal aus. Wie jeder."

Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser darlegte, wären die Projektile allenfalls geeignet gewesen, das Leben der hinten sitzenden Businsassen zu gefährden, wenn sie diese an der Halsschlagader oder im Augenbereich getroffen hätten. Es wurde allerdings niemand getroffen. Für die im vorderen Bereich des Busses befindlichen Personen bestand laut Wieser überhaupt keine Gefahr.

Sechs Monate bedingt

Auf Basis dieser Feststellungen wurde der Bursch von der inkriminierten vorsätzlichen Gemeingefährdung freigesprochen und lediglich wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt. Dafür und für den illegalen Waffenbesitz sowie die Sachbeschädigung - die zerstörte Heckscheibe - fand das Gericht mit sechs Monaten bedingt das Auslangen. Die offene bedingte Strafe wurde zum Missfallen der Staatsanwältin, die sich ihren Unmut deutlich anmerken ließ, nicht widerrufen. "Das ist das letzte Mal, dass Sie blauäugig davongekommen sind", gab Richterin Daniela Zwangsleitner dem 19-Jährigen mit auf den Weg nach Hause.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, während der Lehrling die Entscheidung akzeptierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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