Ein Bub wurde angeschossen, der Schütze angeklagt. Verwunderung im Prozess.
Erwachsene ballern während einer Feier mit einem Luftgewehr in der Gegend herum, ein achtjähriger Bub erleidet einen lebensgefährlichen Kopfschuss, und der verantwortliche Schütze lehnt vor Gericht eine Einigung ab: „Das wäre nicht passiert, wenn das Kind nicht plötzlich in die Schussbahn gelaufen wäre“, sagte der Angeklagte Alexander F. (38) vor Gericht. Richterin Susanne Haas schüttelte nur noch ungläubig den Kopf.
Der Vorfall geschah während einer Familienfeier in Waisenegg. 30 Erwachsene und 20 Kinder trafen sich nachmittags nach einer Taufe in einer Hütte im Wald.
Angeklagter zeigte
keinerlei Einsicht
Die Kinder sausten durch die Gegend, die Männer schossen auf eine Zielscheibe. Plötzlich huschte der kleine Simon (8) aus dem Gebüsch. Ein Projektil traf den Buben über dem Auge im Kopf. Das Kind schwebte in Lebensgefahr, wurde durch eine Notoperation gerettet. Zunächst gab Simons Vater an, der Schütze gewesen zu sein.
Doch es war Alexander F.: „Ich habe keine Chance gehabt, auszuweichen. Es war ein Unglücksfall“, bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. „Das überrascht mich jetzt“, sagte die Richterin, die denselben Eindruck bekommen haben musste, wie die Zuhörer. Es klang, als sei der kleine, schwer verletzte Simon selbst schuld an dem Unglück gewesen. Der Prozess wurde vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.