20 Jahre Haft

Schuldspruch im Mordfall Schnabel

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Anwalt bestätigt gegenüber ÖSTERREICH den Schuldspruch gegen Lagerarbeiter.

Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an Silke Schnabel (17) am 11. Juli 1992 in der Stadt Salzburg ist heute, Freitag, am Landesgericht Salzburg ein Wahrspruch ergangen. Der Angeklagte, ein 52-jähriger Lagerarbeiter, wurde wegen Mordes und Vergewaltigung mit jeweils 7:1 der Stimmen der Geschworenen schuldig gesprochen. Die Höhe des Strafmaßes beträgt 19 Jahre und acht Monate. Weiters kommen 4 Monate wegen einer anderen Straftat hinzu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Brutaler Mord
  Anton W. soll das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes mit massiver Gewalt vergewaltigt und erwürgt haben. Die Polizei fand ihn am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt, eine 80 Zentimeter niedergetretene Spur führte zum Fluss. In der Nacht zuvor hatte er Silke Schnabel im Lokal "Max und Moritz" getroffen, was der Beschuldigte anfangs bestritt, später aber zugab. Laut Staatsanwalt Andreas Allex verließen die beiden das Lokal um 5.00 Uhr und spazierten zum Josef-Mayburger-Kai. In diesem Bereich sei das Mädchen ermordet worden.

   Die Leiche wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Bereits nach Auffindung der Leiche stand der Angeklagte im Visier der Ermittlungen. Das Verfahren wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Opferanwalt Stefan Rieder brachte im Auftrag der Mutter von Silke Schnabel einen Wiederaufnahmeantrag ein, die Staatsanwaltschaft Salzburg erstellte aufgrund neuer Beweise die Anklage. Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, dem Verteidiger zufolge gibt es keine stichhaltigen Beweise oder eine DNA-Spur.

Berufung angekündigt
Stefan Rieder vermeidete Worte wie "Sieg oder Genugtuung", sieht sich durch das Urteil der Geschworenen jedoch bestätigt. "Weil ich auch lange angefeindet wurde, da ich den Staatsanwalt auf Fehler aufmerksam machte, damit macht man sich keine Freunde." Verteidiger Karl Wampl kündigte bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an.

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