Das Opfer ist eine verurteilte Straftäterin und tauchte erneut nicht zum Prozess auf.
Bereits zum dritten Mal musste eine Verhandlung um eine Einweisung, bei der es um eine Messerattacke auf eine Schwangere geht, am Wiener Straflandesgericht vertagt werden. Der Grund: Das Opfer tauchte erneut nicht auf. Dabei handelt es sich um eine bereits verurteilte Straftäterin, deren Strafaufschub abgelehnt wurde. Eigentlich müsste sie die Haftstrafe bereits absitzen.
Trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme vonseiten der Justiz blieb die 37-Jährige der Verhandlung erneut fern. In Kürze findet im Grauen Haus ein weiterer Prozess mit der Frau auf der Anklagebank statt. Da die Verteidigung auf die Aussage des Opfers im Fall der Messerattacke besteht, musste Richter Andreas Böhm am Mittwoch erneut vertagen.
Frau mit Küchenmesser betdroht
Der Übergriff mit dem Messer hatte sich im Oktober des vergangenen Jahres in Rudolfsheim-Fünfhaus ereignet. Die 37-Jährige lud nach einem Kaffeehausbesuch ihre 28-jährige Nachbarin zu sich zum Essen ein. Während die Schwangere kochte, nahm die Jüngere ein Küchenmesser und hielt es der Gastgeberin plötzlich an den Hals.
Das Opfer konnte sich in einem Gerangel losreißen und ins Stiegenhaus flüchten. Da die Frau zuvor laut um Hilfe gerufen hatte, war die Polizei bereits von einem Anrainer alarmiert worden. Die Beamten entdeckten die 28-Jährige mit dem Messer in der Hand im Stiegenhaus. Laut Protokoll ging sie mit den Worten "Ich muss töten, Satan!" und lautem Geschrei erneut auf die Schwangere los. Die Polizisten konnten Schlimmeres verhindern und die junge Frau festnehmen, wie die Beamten am ersten Verhandlungstag aussagten.
Frau wollte krankheitsbedingte Pension
"Ich habe nichts dergleichen gesagt, ich hab nur gesagt, dass ich krank bin", sagte die gebürtige Rumänin, die ohne ihre Familie zum Arbeiten nach Wien gekommen war. Denn es sei zwischen den beiden Frauen ausgemacht gewesen, dass die 28-Jährige mit dem Messer herumfuchteln soll, die 37-Jährige würde dann die Rettung holen, damit die Jüngere eine krankheitsbedingte Pension bekäme. "Doch dann hat sie stattdessen die Polizei geholt und gelogen. Sie hat gemeint, ich hätte was von Satan gesagt", erklärte die Beschuldigte.
Der psychiatrische Sachverständige hielt eine dauerhafte Unterbringung für notwendig, weil Krankheitsschübe wieder auftreten könnten. Die 28-Jährige will allerdings so bald wie möglich zu ihrer Familie nach Rumänien zurückkehren. Sie war nur für die Arbeit nach Wien gekommen. "Mein psychischer Zustand ist gut. Es bedrückt mich, dass ich hier festgehalten werde, das ist für mich verschwendete Zeit", sagte sie. Vor dem Vorfall hat die Frau allerdings ihre Medikamente abgesetzt, da ihr eine Wiener Ärztin gesagt habe, dass die Tabletten die Leber angreifen würden. "Deshalb hab' ich sie nicht mehr genommen."
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Angeklagte leidet an einer schizophrenen Krankheitsform.