Auf freiem Fuß

Schweizer "Bombenhirn": Irrer Behörden-Streit um Auslieferung

17.10.2024

Die Linzer Behörden haben noch nicht einmal die Unterlagen aus der Schweiz erhalten. 

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© kerschi.at
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Für mindestens 27 Bombendrohungen in ganz Österreich soll ein 20-jähriger Schweizer  verantwortlich sein, oe24 berichtete laufend. Etliche Bahnhöfe und Gebäude mussten aufgrund seiner E-Mails evakuiert werden. Es entstand ein Schaden hierzulande in Millionenhöhe. Auch in der Schweiz und in Deutschland soll der junge Eidgenosse für Bombendrohungen verantwortlich sein. Ein Schaden in Millionenhöhe soll durch die Vorfälle entstanden sein.

Der 20-jährige Verursacher konnte mittlerweile ausfindig gemacht und sogar vorläufig in seiner Heimat festgenommen werden. Doch die Konsequenzen für sein Handeln wird der 20-Jährige wohl noch länger nicht spüren. Denn er ist von den Schweizer Behörden weder in U-Haft genommen noch an Österreich ausgeliefert worden. Grund dafür sei laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft des zuständigen Kanton St. Gallen: "Er ist ein Schweizer Bürger und will nicht ausgeliefert werden." Damit sollte der Ball wieder den Österreichischen Behörden zugespielt werden. 

Österreichische Behörden noch ahnungslos

Doch in der zuständigen Staatsanwaltschaft in Linz gibt es bisher nicht einmal Informationen zu den Untersuchungen oder dem Vorgehen der Schweizer Kollegen. 

Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen meinte, die Unterlagen seien erst Mittwoch mit der Post nach Österreich gegangen. Somit liegen in Linz noch nicht die Ergebnisse der Hausdurchsuchung und der Befragung des Verdächtigen vor.

Auch die Gründe, keine U-Haft zu verhängen, waren bisher den österreichischen Behörden unbekannt. Ein Schweizer Staatsanwaltschaftssprecher bestätigte zumindest, dass die Rechtshilfeersuchen aus Österreich, jene "ersuchten Verfahrenshandlungen durchzuführen", erledigt worden seien.

"Können keine Entscheidung treffen"

Nachdem die Schweizer Behörden den Landsmann nicht ausliefern werden, hat die Linzer Staatsanwaltschaft auch einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt. Dies sei "zur Kenntnis genommen worden", entgegnet der Schweizer Sprecher. Eine Entscheidung könne jedoch derzeit nicht getroffen werden, da die laut "Zusatzvertrag" notwendigen Akten und Beweismittel zu dem Fall bisher nicht übermittelt worden seien.

In Linz meinte man dazu nur, die Schweizer Kollegen hätten diese auch anfordern können. Allerdings geht man davon aus, dass die Schweizer dieser Verfahren übernehmen dürften, nachdem sie bereits ein weiteres gegen den Verdächtigen übernommen haben. Der 20-Jährige soll bereits im Jahr 2022 Drohanrufe getätigt haben.
 

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