Kennzeichenerfassung nicht möglich

Section Control als Anti-Terror-Maßnahme ungeeignet

18.04.2019

Laut Asfinag-Verantwortlichem wäre das Netzwerk des Autobahnbetreibers damit 'völlig überfordert'.

Zur Vollversion des Artikels
© foto-kerschi.at
Zur Vollversion des Artikels

Bei der geplanten Kennzeichenerfassung mittels Section-Control-Anlagen, die Teil des im vergangenen Jahr vom Nationalrat beschlossenen Überwachungspaket der türkis-blauen Regierung ist, spießt es sich offenbar. Die damaligen Befürworter einer Kennzeichenerfassung, Ex-Kanzler Christian Kern (SPÖ), der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und der jetzige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wollten die Section Control einführen, um Schwerverbrecher und potenzielle Terroristen zu jagen. Das Netzwerk des Autobahnbetreibers damit "völlig überfordert", sagte der Asfinag-Verantwortliche für die Section-Control, Ralf Fischer in einem Medienbericht.

Dafür müssten nämlich mehrere Gigabit pro Sekunde übertragen werden. Und dies sei technisch nicht möglich. "Die Section-Control wurde für etwas ganz anderes konzipiert - nämlich dass die meisten Bilder gelöscht werden und nur die wenigen Schnellfahrer-Fotos gespeichert werden", erklärte Fischer.

Gesamte Anlage müsste neu konzipiert werden

Für die Umsetzung des Plans des Innenministeriums müsste die gesamte Anlage neu konzipiert werden. Versuche, einen eigenen Server der Polizei einzubinden, seien auch an der Übertragungsrate gescheitert.

Die Asfinag habe in den vergangenen zwei Jahren erst alle Section-Control-Anlagen erneuert. Für die Überwachung der Kennzeichen wäre allerdings eine völlig neue Konzeption notwendig, was erst beim nächsten Tausch möglich wäre. Das werde in zehn bis 15 Jahren der Fall sein, hieß es.

Das Überwachungspaket war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Unter anderem war darin die Speicherung von Aufzeichnungen der Section-Control-Anlagen vorgesehen - und zwar an neuralgischen sowie grenz- und korridorbezogenen Punkten. Diese Daten sollten dann den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen.
Zur Vollversion des Artikels