Olympia-Sieger war untergetaucht
Seisenbacher nach 225 Tagen Flucht in Kiew gefasst
01.08.2017
In seiner Wohnung in der ukrainischen Hauptstadt klickten die Handschellen.
Judo-Doppel-Olympiasieger Peter Seisenbacher, dem mehrfacher sexueller Missbrauch Unmündiger vorgeworfen wird, ist in Kiew verhaftet worden. Er wurde Dienstagmittag von der ukrainischen Polizei in seiner Wohnung in Kiew gestellt. Dem waren monatelange Ermittlungen der Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BK) vorangegangen.
Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein Haftbefehl erlassen.
+++ Seisenbacher von Festnahme völlig überrascht +++
Auslieferungsantrag bereits gestellt
Die erforderlichen Anträge auf Auslieferung des 57-Jährigen an Österreich wurden bereits an die ukrainischen Behörden gestellt, berichtete Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien. Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung gegen Seisenbacher wird nach der tatsächlichen Auslieferung festgesetzt.
Salzborn hob die gute Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Justiz- und Polizeibehörden mit der Ukraine und Georgien hervor. Eine wichtige Rolle bei der Festnahme Seisenbachers hätten die in Kiew und Tiflis (Georgien) stationierten österreichischen Verbindungsbeamten gespielt. Diese koordinierten zwischen dem Bundeskriminalamt, den örtlichen Behörden und dem Landesgericht für Strafsachen.
Vorwurf: Missbrauch unmündiger Mädchen
Seisenbacher hatte 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles Gold geholt und seinen Titel 1988 in Seoul verteidigt. Nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer soll er, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, in seinem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben.
Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde - die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert hat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Zum ersten Hauptverhandlungstermin im Dezember 2016 war der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen, "weshalb noch am selben Tag eine Festnahmeanordung erlassen und weltweit intensive Fahndungsmaßnahmen veranlasst wurden", so Gerichtssprecherin Christina Salzborn.
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