Mit einem Hass-Posting stellte eine Wienerin eine 15-Jährige bloß – jetzt klagt der Teenie.
„Das ist das Mädchen, das meine Tochter geschlagen hat! Sie ist gewalttätig und nicht berechenbar! Die Staatsanwaltschaft ermittelt“, postete kürzlich eine Verlagsangestellte auf den Facebook-Seiten mehrerer Promis. ÖSTERREICH berichtete über die Aufregung, weil die Opfermutter durch das Outing Identitätsschutz und Unschuldsvermutung (die auch auf Facebook gelten) verletzt hat.
Doch auf die Posterin kommt noch mehr Unbill zu. Die 15-Jährige hat sich einen Anwalt genommen, der sogleich mit scharfen Geschützen auffährt. Florian Kreiner zu ÖSTERREICH: Es gehe um „den Tatbestand der üblen Nachtrede in der breiten Öffentlichkeit“. Strafrahmen: bis ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen. Außerdem werde Schadensersatzforderung wegen Ehrenbeleidigung überlegt.