Messer-Mord in Tirol

Serbe wegen Mord zu 18 Jahren verurteilt

26.05.2010

Er hatte am 3. Juni 2009 seine Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet.

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Wegen Mordes ist ein Serbe am Mittwochnachmittag von einem Innsbrucker Geschworenengericht zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte laut Anklage am 3. Juni 2009 seine Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet. Die Geschworenen waren sich in der Schuldfrage einig. Während sich der 64-jährige Mann bereits von Beginn an nicht schuldig bekannte, sprachen sowohl die Zeugenaussagen als auch das gerichtsmedizinische Gutachten gegen ihn. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Brutale Vorgehensweise
Notwehr war es aus Sicht der Laienrichter nicht. "Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, erschwerend war die brutale Vorgangsweise", begründete Richter Andreas Mair das Urteil.

Staatsanwältin Karin Draschl ersuchte die Geschworenen im Schlussplädoyer, den Streit zwischen dem Ehepaar am Vorabend der Tat zu beachten. Der Mann hatte Geschlechtsverkehr von seiner Frau verlangt, was diese ablehnte. Daraufhin schlug der 64-Jährige mit der Faust zu und legte zur Einschüchterung ein Küchenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge - die spätere Tatwaffe - auf den Wohnzimmertisch. Dabei habe der Vater nach Angaben des Sohnes zu seiner Frau "Du wirst es bereuen, dass du lebst" gesagt. Die Mutter hatte ihm von dem Vorfall erzählt.

Frau ging auf ihn los
"Während der Angeklagte kein Motiv hat, seine Frau umzubringen, hätte es umgekehrt eines gegeben - Eifersucht", meinte der Verteidiger des Serben, Robert Peisser. Das spätere Opfer sei auf die Gattin und Tochter seines Mandanten aus erster Ehe eifersüchtig gewesen. Er wies die Geschworenen darauf hin, "im Zweifel für den Angeklagten" zu entscheiden.

"Plötzlich verspürte ich einen Stich", schilderte der Angeklagte, nachdem er am Morgen des 3. Juni aus der Toilette gekommen war. Seine Frau sei mit dem Messer in der Hand vor ihm gestanden. Er habe es ihr entrissen und ebenfalls zugestochen. Nach einem Fußtritt der Frau sei er auf den Kopf und dann ins Koma gefallen. Dem Ereignis sei ein Streit vorausgegangen, weil der Mann seine Tochter aus erster Ehe in Rosenheim besuchen wollte. Der Beschuldigte behauptete, nur einmal auf seine Frau eingestochen zu haben. Die weiteren sechs Stichwunden könne er sich nicht erklären.

Verletzte er sich selbst?
"Es ist sicher auszuschließen, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat", versicherte Gerichtsmediziner und Sachverständige Walter Rabl. Die äußeren und inneren Verletzungen seien "sehr heftig" gewesen. Die Hauptschlagader sei zur Hälfte durchtrennt worden, der Herzbeutel und die großen herznahen Gefäße wiesen eine tiefe Stichverletzung auf. Rabl sprach von einer "erheblichen Energie", mit der die Messerstiche zum Teil zugefügt wurden. "Das Verletzungsbild spricht durchaus für eine Selbstbeibringung", meinte er zu den sechs "weitgehend oberflächlichen" Stich-Schnitt-Verletzungen am Körper des Mannes. Die Regionen seien selbst erreichbar. Der Serbe habe im Vergleich zu seiner Frau keine aktiven und passiven Abwehrverletzungen aufgewiesen.

Die Bluttat hatte sich vormittags in einer Kitzbüheler Siedlung zugetragen. Ausführungen der Staatsanwaltschaft zufolge habe die 53-Jährige ihren Sohn angerufen und gesagt: "Komm sofort heim, er schlägt mich, er wird mich umbringen." Darauf alarmierte der inzwischen 18-Jährige über den Notruf die Polizei. Die Beamten im Zillertal, zu denen er aufgrund seines Aufenthaltsortes automatisch weitergeleitet wurde, konnten ihm nicht weiterhelfen. Stattdessen suchten sie ihm übers Internet die Rufnummer der Inspektion in Kitzbühel heraus, wie ein in der Verhandlung vorgespieltes Tonband belegte. Beim Eintreffen der Beamten und des Notarztes war die Frau bereits tot. Der Mann wurde blutüberströmt aufgefunden und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

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