Am Wiener Praterstern, in Eisenstadt sowie in Graz kam es zu Sex-Attacken.
Fall 1 - Praterstern: Kommen drei Afghanen straffrei davon?
Derzeit sitzen die drei jungen Flüchtlinge für ihre brutale Tat in Haft. Doch wie lange noch?
Schuldeinsichtig sollen sich die drei unbegleiteten, jugendlichen Flüchtlinge bisher zu keinem Zeitpunkt nach der Verhaftung gezeigt haben. Anfangs gaben die drei Afghanen, die in Linz, St. Pölten und Wien in Betreuungseinheiten untergebracht sind, sogar zu, sich zu der Sex-Tat via Facebook und Whatsapp verabredet zu haben – ÖSTERREICH berichtete.
Mit Münze die von innen
versperrte Klotüre geöffnet
Doch je länger die Einvernahmen dauerten, desto mehr redeten sich Mohammed S. und Maissam S. (beide 16) sowie Hossein G . (17) auf den Alkohol aus. Im Rausch folgten sie in der Nacht zum Freitag am Wiener Praterstern einer türkischen Erasmus-Studentin auf die Bahnhofstoilette. Mit einer Münze öffneten sie die von innen abgesperrte Tür und fielen über das Opfer her.
Volle Berauschung als strafmindernde Ausrede
Dabei wollen die mutmaßlichen Sex-Täter „ein bis vier Flaschen Whiskey“ intus gehabt haben. Der Hintergrund dieser Behauptung – von der nicht bekannt ist, ob sie auch durch Bluttests bewiesen ist: Bei einer vollen Berauschung (§ 287 StGB) von mehr als 2,7 Promille wäre die Tat nur mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ansonsten stehen auf eine Vergewaltigung (die besonders erniedrigend war) fünf bis 15 Jahre Haft. Bei Jugendlichen gilt nur die Hälfte.
Jugendliche nicht reif
genug für ihr Handeln?
Ganz straffrei kämen die drei Burschen im schlimmsten Fall davon, wenn ein findiger Rechtsanwalt oder sonstige Berater auf den § 4 des Jugendschutzgesetzes für Jugendliche unter 18 Jahren pochen würden:
Demnach ist ein Jugendlicher, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, für sein Tun nicht zu verantworten, „wenn er aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“. Möglicherweise könnten hier die Religion oder die Traumata bei der Flucht herangezogen werden. Ein Aufschrei der Empörung wäre gewiss.
Fall 2 - Eisenstadt: Schülerin bei Kirtag missbraucht
Ein fremder Besucher soll der 19-Jährigen auf die Toilette gefolgt sein.
Kein Tag vergeht derzeit ohne neue Horrormeldungen über Vergewaltigungen im öffentlichen Raum, die nicht nur die Opfer schwer traumatisiert zurücklassen, sondern die ganze Gesellschaft verunsichern.
Warten auf Phantom-Bild des Angreifers
Der jüngste Vorfall soll sich am Wochenende beim mehrtägigen Georgi-Kirtag in St. Georgen bei Eisenstadt abgespielt haben. Am Sonntag um drei Uhr in der Früh begab sich eine 19-jährige Schülerin zu den mobilen WC-Anlagen neben dem Festzelt und will dort nach eigenen Angaben von einem ihr unbekannten Mann bedrängt und zu sexuellen Handlungen genötigt worden sein.
Über den Angreifer ist derzeit nicht mehr bekannt, als dass es sich um eine Person „vermutlich ausländischer Herkunft“ (so die Polizei) handelt.
Die Kripo ermittelt in dem Fall wegen Vergewaltigung. Zuletzt hieß es, dass das Opfer noch einmal zur Einvernahme gebeten wurde, um gemeinsam mit dem Polizeizeichner ein Phantombild zu erstellen.
Fall 3 - Graz: Peiniger nur auf freiem Fuß angezeigt
Weil eine 20-Jährige ihren Angreifer abwehren konnte, kam der Asylwerber nicht in U-Haft.
Der Vorfall ereignete sich in derselben Nacht wie die Attacke am Praterstern: Ein betrunkener Asylwerber (17) aus Afghanistan wollte eine 20-Jährige küssen, dann niederreißen und vergewaltigen. Die Schreie des Opfers und Passanten vertrieben den Sex-Täter, der kurz darauf verhaftet wurde. Obwohl durchaus Flucht- oder Tatbegehungsgefahr besteht, wurde der 17-Jährige nur auf freiem Fuß angezeigt.