Tabuthema

Sex-Dienstleister für Behinderte

16.11.2007

Die Sexualassistenz soll in Steiermark als Dienstleistung möglich werden. Sexualassistenten sollen Behinderte im Erleben ihrer Sexualität unterstützen.

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© AFP PHOTO/TIMOTHY A. CLARY
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Behinderten Menschen bleibt das Recht auf ein selbstbestimmtes Sexualleben meist verwehrt. Diesem in der Gesellschaft noch tabuisierten Thema widmet sich seit über zehn Jahren das Grazer Unternehmen Alpha Nova. Im Projekt "Libida" hat man den Bedarf an Sexualassistenz für Behinderte - wie bereits in Deutschland und der Schweiz angeboten - und die Möglichkeiten einer rechtlichen Umsetzung in der Steiermark erhoben.

"Mehr Lust im Leben"
"Sexualität kommt immer wieder in unserer Gesellschaft vor. Dem ist aber nicht so, wenn es sich dabei um Behinderte dreht", meinte Geschäftsführer Thomas Wögerer Donnerstagabend beim Symposium "Mehr Lust im Leben" in Graz. "Sexualassistenz für Frauen und Männer mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung ist eine gewünschte Dienstleistung in der Steiermark", so Margit Schmiedbauer, verantwortlich für das Projekt, das im September 2006 gestartet wurde und noch bis Dezember 2007 läuft. Das Projektteam hat mit betroffenen Personengruppen das Berufsbild eines Sexualassistenten und einen Ausbildungslehrgang erstellt.

Auch Behinderte als Sexualbegleiter
Die Tabuisierung des Themas solle fallen, hieß es. "Es haben sich schon Interessenten gemeldet, die Sexualassistenz machen wollen. Einige Anfragen zum Thema sind auch aus anderen Bundesländern gekommen", berichtete Schmiedbauers Kollegin Doris Krottmayer. Zum Teil seien es Menschen, die aus dem Berufsfeld kommen wie Behindertenpädagogen, aber auch Berufsfremde. Wünschenswerte Sexualbegleiter wären auch behinderte Menschen selbst.

Fällt unter Prostitution
Ein Ausbildungskonzept kann das Team zwar vorlegen - umgesetzt wird es vorerst aber noch nicht: "Sexualassistenz fällt durch die sexuelle Handlung unter das steirisches Prostitutionsgesetz. Das heißt, die Person müsste sich als Prostituierte registrieren, auch wenn sie keinen Oral- oder Geschlechtsverkehr anbietet und müsste sich somit u.a. wöchentlich einer kostenpflichtigen ärztlichen Untersuchung unterziehen", erklärte Krottmayer. "Sexualbegleitung kann nur offen und transparent funktionieren, deshalb braucht es gesetzliche Rahmenbedingungen", meinte Schmiedbauer.

90.000 Euro Unterstützung
Seitens des Landes Steiermark, das "Libida" mit insgesamt rund 90.000 Euro unterstützt hat, zeigte man sich noch verhalten: Man sei überzeugt, dass behinderte Menschen ebenso Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hätten, meinte Landtagsabgeordneter Johannes Schwarz, der Sozialreferent LHStv. Kurt Flecker (S) vertrat. Es müssten aber erst Fragen wie die rechtliche und finanzielle Situation geklärt werden. "Grundsätzlich ist natürlich die Bereitschaft da, was man finanziell angestoßen hat, auch weiterzuführen", meinte Schwarz. In welcher Weise, werde sich zeigen.

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