Sex-Mord
Philipp K.: Neben Fritzl in der Zelle
11.05.2011Nach Sexmord "lebenslang" in Stein. Anstalt hat eigenen Trakt für abnorme Täter.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Doch schon bald könnte Philipp K. die kommenden Jahre seines Lebens Seite an Seite mit Josef Fritzl verbringen.
Keine Regung, keine Träne, kein Bedauern: Auch beim Urteil im Grusel-Prozess in der Nacht zum Mittwoch entgleiste das maskenhafte Milchgesicht des Angeklagten keine Sekunde.
Drei Stunden hatten die Geschworenen benötigt, um Philipp K. des Mordes und der Störung der Totenruhe einstimmig schuldig zu sprechen. Richterin Sonja Weis griff zur Höchststrafe: lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Begründung: Dem Gericht sei "in den letzten Jahrzehnten kaum ein vergleichbar abscheuliches Verbrechen untergekommen". Richterin Weis prangerte im selben Atemzug "die besonders grausame, rücksichtslose, perfide und für das Opfer qualvolle Vorgangsweise" des Täters an, die es erforderlich machte, die Höchststrafe zu wählen.
Ein kurzes, emotionsloses "Ja" war Philipp K.s einzige Antwort auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe. Dann wurde der ehemalige Bummelstudent und Ex-Callboy für Männer abgeführt.
Er soll nie wieder aus dem Gefängnis kommen
Dennoch ist die Causa um den grauenerregenden Mord an der 21-jährigen Steffi P., die mit 200 Messerstichen getötet und dann zerhackt wurde, juristisch noch nicht abgeschlossen. K.s Anwalt Ernst Schillhammer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Durch die Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Indes wird bereits überlegt, wo Philipp K. künftig fernab der normalen Gesellschaft sicher verwahrt werden kann. Gutachter Karl Dantendorfer hatte den Angeklagten ausgiebig studiert und eine bedrohliche Expertise erstellt: Der 23-Jährige leide unter einer massiven Persönlichkeitsstörung und sei auch in Zukunft brandgefährlich. Daher wäre eine Einweisung in eine geeignete Anstalt unumgänglich. Die Geschworenen waren derselben Meinung und schicken ihn in den Maßnahmenvollzug.
Das bedeutet, frühestens in 15 Jahren kann der Häftling um Entlassung ansuchen und dann müssten ihm Psychiater völlige Harmlosigkeit bescheinigen. Da dies mehr als unwahrscheinlich ist, wird der Verurteilte wohl nie mehr aus dem Gefängnis kommen.
Zwischenstation in der Anstalt Mittersteig
Wird das Urteil schließlich rechtskräftig, ist Folgendes geplant: Philipp K. soll in der Justizeinrichtung Mittersteig in Wien festgehalten und von einem Psychiater-Team untersucht werden. Anschließend fällt die Entscheidung, wo der Mann seine lebenslange Strafe verbringen wird. Da er zwar als enorm abartig, aber eben nicht als unzurechnungsfähig gilt, bleiben drei Haftanstalten zur Auswahl, die für derart heikle Gefangene geeignet sind: Garsten in Oberösterreich, Graz-Karlau und die nächstliegende Möglichkeit, Stein bei Krems. Dort betätigt sich inzwischen Josef Fritzl als Bibliothekar. Philipp K. könnte bald sein Nachbar in der Zelle nebenan werden.
Steffis Mutter: "Er hat keine Seele"
ÖSTERREICH: Philipp K. wurde für den Mord an Ihrer Tochter verurteilt. Empfinden Sie Befriedigung?
Irmgard P.: Ich will nicht sagen, ich bin glücklich. Aber ich bin erleichtert und erstaunt, dass es doch noch Gerechtigkeit gibt.
ÖSTERREICH: Ihre Gefühle gegenüber Philipp?
Irmgard P.: Mir lag nichts daran, dass er verurteilt wird. Aber er hätte ja mein Kind nicht umbringen müssen.
ÖSTERREICH: Wie beurteilen Sie das Verhalten des Angeklagten während des Prozesses?
Irmgard P.: Aus meiner Sicht war es typisch für ihn. Er verhöhnte meine Steffi und er verhöhnte auch das Gericht. Das war schon immer seine unangenehme Art.
ÖSTERREICH: Haben Sie von Anfang an mit einem einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen gerechnet?
Irmgard P.: Ganz und gar nicht. Ich hatte zu Beginn mit einem Freispruch gerechnet. Weil ich immer vom Schlechtesten ausgehe. Dann aber war ich von ganzem Herzen froh, dass er sich nicht herauswinden konnte.
ÖSTERREICH: War für Sie Philipp K. der einzig mögliche Täter?
Irmgard P.: Ja, ich kannte ihn und habe ihm immer misstraut. Aber Steffi hat einfach nicht gesehen, dass er ein Mensch ohne Seele ist. Aber sie hat ihn so sehr geliebt und immer in Schutz genommen, wenn man sie vor ihm warnen wollte.
ÖSTERREICH: Wurde die Verhandlung für Sie korrekt geführt, gab es beim Prozess Fehler?
Irmgard P.: Ja, da war alles in Ordnung. Und es ist gut, was das Verfahren aufgezeigt hat. Nämlich, dass Handlungen auch Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist also auf dieser Welt doch noch nicht alles den Bach runtergegangen.