Stiefbruder erschossen:

Sex-SMS an seine Ex: Tötete Banker aus Eifersucht?

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Stiefbruder und Ex-Frau tauschten Anzüglichkeiten aus.

Die Ex-Frau des angeklagten Wiener Bankers, eine Wiener Staatsanwältin, hatte mit dem zu Tode gekommenen 42-Jährige über ihre Smartphones seit Oktober 2013 bis unmittelbar vor der Tat Anzüglichkeiten ausgetauscht.

Der Angeklagte hätte Gelegenheit gehabt, diese mitzulesen. Das konnte ein von der Justiz im Ermittlungsverfahren beigezogener technischer Sachverständiger nachweisen.

Gemeinsamer Apple-Account

Demnach nutzten der Banker und seine Ex-Frau auch nach der Scheidung einen gemeinsamen Apple-Account. Der Staatsanwältin dürfte möglicherweise nicht bewusst gewesen sein, dass ihr Ex-Mann die Möglichkeit hatte, bei ihr eingehende WhatsApp-Nachrichten mitzuverfolgen, weil ihre Anrufprotokolle und iMessages mit seinem iPhone synchronisiert wurden. Bewusst war ihr allerdings, dass der 45-Jährige sehr eifersüchtig war. Einem Polizisten, mit dem sie laut Anklage bis ins Jahr 2015 ein Verhältnis hatte, trug sie Verhaltensregeln auf, um zu verhindern, dass dieser von ihrer neuen Beziehung Wind bekam.

Gemeinsame Urlaube mit dem Ex-Mann

Es dürfte auch nicht so gewesen sein, dass sie von ihrem Ex-Mann gar nichts mehr wissen wollte. Man lebte zwar getrennt, sah sich aber weiter und verbrachte auch nach der Scheidung gemeinsame Urlaube. Ab 23. September 2015 - und damit fünf Tage nach der inkriminierten Bluttat - hatten die Staatsanwältin und ihr Ex-Mann einen zweiwöchigen Urlaub auf Mauritius gebucht.

Sie dürfte sich auch mit seinem Stiefbruder, den sie über ihren Ex-Mann kennengelernt hatte, sehr gut verstanden haben. Im Ermittlungsakt sind Chat-Verläufe der beiden dokumentiert, in denen es meistens um Belanglosigkeiten und Dinge des Alltags ging. Der 42-Jährige schrieb seiner Ex-Schwägerin aber hie und da auch Obszönitäten und anzügliche Bemerkungen, zu deren Inhalt in der Mordanklage festgehalten wird: "Beim Durchlesen dieser Nachrichten entsteht der Eindruck, dass die beiden möglicherweise ein Verhältnis hatten."

Der Anklageschrift ist unter Berufung auf Angaben des 45-jährigen Bankers zu entnehmen, dass dieser die Staatsanwältin "nach wie vor liebt" und es für ihn "keine andere Frau gibt". Ob er deswegen seinem Stiefbruder im - irrtümlichen - Glauben, es handle sich um einen Nebenbuhler, nach dem Leben getrachtet hat, werden die Geschworenen im Rahmen der Hauptverhandlung, für die es noch keinen Termin gibt, zu beurteilen haben. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ist jedenfalls überzeugt, dass der 45-Jährige am 18. September 2015 um 0.46 Uhr aus einer Entfernung von 50 bis 70 Zentimeter seine Glock-Pistole auf seinen auf einem Barhocker sitzenden Stiefbruder angelegt und "gezielt gegen dessen Kopf gerichtet abgefeuert" hat, wie es in der Anklageschrift heißt.

Verteidiger: Es war ein Unfall

Der Angeklagte und seine Verteidiger Rudolf Mayer und Philipp Winkler haben von Anfang an von einem Unfall gesprochen. Der 45-Jährige behauptet, er habe dem Jüngeren nach einem Grillabend auf seiner Terrasse seine Pistole zeigen wollen. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst, das Projektil sei dem 42-Jährigen in den Kopf gedrungen. Der Schütze hatte einem Gutachten zufolge zu diesem Zeitpunkt 2,2 Promille Alkohol im Blut. Für seine Anwälte hätte der Angeklagte kein Motiv gehabt, den Stiefbruder umzubringen. Sie verweisen darauf, dass der 45-Jährige, Vorstand in einer Wiener Privatbank, den Jüngeren als Fondsmanager ins selbe Institut geholt hatte. Die beiden sahen sich dort täglich, trafen sich auch außerhalb der Firma und hätten bis zuletzt ein gutes Einvernehmen gehabt, so die Verteidiger.

Für die Staatsanwaltschaft Korneuburg spricht allerdings das "zielgerichtete Nachtatverhalten" gegen den 45-Jährigen, wie sie in ihrer Anklage deutlich macht. Demnach vergingen 15 Minuten, ehe der Schütze den polizeilichen Notruf verständigte. Zuvor klappte er laut Anklage einen Laptop zu, auf dem zum Zeitpunkt der Schussabgabe gruseligerweise das Musikvideo "Blood In My Eyes" der Band Sum 41 lief, verstaute die Tatwaffe in einem Waffenkoffer, gab diesen in einen Safe, löschte das Telefonprotokoll seines iPhone, reinigte sich und zog sich eine frische Kapuzenjacke über.

Verlegung des Prozesses nach Korneuburg

Der mittlerweile 45 Jahre alte Banker, der am 18. September 2015 in seiner Wohnung in Wien-Währing seinen um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder erschossen haben soll, wird sich im Landesgericht Korneuburg wegen Mordes verantworten müssen. Die Verhandlung, für die an sich das Wiener Landesgericht für Strafsachen zuständig wäre, wurde verlegt.

In Wien wäre "der Anschein einer möglichen Befangenheit gegeben", teilte Friedrich Forsthuber, der Präsident des Wiener Grauen Hauses, am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) habe daher die Verhandlung nach Korneuburg delegiert - "vernünftigerweise, weil in diesem Fall schon die Staatsanwaltschaft Korneuburg die Ermittlungen geleitet und die Anklage eingebracht hat", sagte Forsthuber.

Hintergrund der möglichen Befangenheit der gesamten Wiener Richterschaft: Der Angeklagte war von Juni 2010 bis Jänner 2015 mit einer bei der Wiener Anklagebehörde tätigen Staatsanwältin verheiratet, die natürlich auch den im selben Gebäudekomplex untergebrachten Strafrichtern bekannt ist. In der Person der Staatsanwältin erblickt die Mordanklage auch das mögliche Motiv für die angenommene vorsätzliche Tötung. Der Angeklagte dürfte davon ausgegangen sein, dass diese mit seinem Stiefbruder ein sexuelles Verhältnis hatte, wofür es insofern keine Beweise gibt, als die Staatsanwältin, ihr Umfeld und auch die Angehörigen sowie der Freundes- und Bekanntenkreis des zu Tode gekommenen 42-Jährigen im Ermittlungsverfahren ein solches entschieden

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