Das erst im Jänner eingeführte Fußfessel-Gesetz steht auf der Kippe.
Ab Montag wird im Verfassungsgerichtshof beraten, ob der Beschwerde eines Sex-Täters gegen das Fußfessel-Gesetz Recht gegeben wird oder nicht. Was man jetzt schon weiß: Seine Chancen stehen gut. Der Straftäter hatte sich gegen das erst seit 1. Jänner 2013 geltende Fußfessel-Gesetz zur Wehr gesetzt, weil er es für „diskriminierend“ hält. Im Gesetz steht, dass ein verurteilter Sex-Täter die Hälfte seiner Strafe wirklich im Gefängnis sitzen muss, und erst dann um eine Fußfessel ansuchen darf.
Verfassungs-Experte: »Ja, ich sehe hier ein Problem«
„Tatsächlich sehe ich hier ein Problem, weil doch die Bandbreite an Sexualstraftaten sehr groß ist und man
damit Straftäter von der Fußfessel ausschließt“, gibt Verfassungsjurist Heinz Mayer der Beschwerde des Sex-
Täters gute Chancen auf Erfolg.
Ein harter Schlag für alle Opfer von Sex- Tätern. Und ein noch viel härterer für jene junge Frau, die durch ihre tragische Geschichte dieses Gesetz überhaupt erst ermöglicht hatte. Der Fall von Sabine K. (Name geändert) erschütterte 2012 das ganze Land. Ihr Peiniger, der rechtskräftig verurteilte Sex-Täter Thomas B. (Name geändert) musste nicht einen Tag ins Gefängnis, sondern saß seine Strafe ganz locker per Fußfessel zu Hause ab.
Sex-Opfer fühlt sich nun abermals als Justiz-Opfer
Sabine, ein durch fünffachen Missbrauch verletztes junges Mädchen, wurde also auch noch von der Justiz verhöhnt. Was folgte, war ein Aufschrei im ganzen Land.
VP-Justizministerin Beatrix Karl versuchte, die Wogen zu glätten. Fazit: Mit 1. Jänner 2013 trat das Fußfessel-Gesetz in Kraft. Was man vergaß: Eine Verfassungsänderung. „Dadurch kann es jederzeit gekippt werden und genau das passiert auch jetzt gerade“, ist sich Sabine sicher. Im Justizministerium sieht man der Verfassungs-Prüfung gelassen entgegen. „Wir stehen zu dieser Regelung und glauben nicht, dass sie verfassungswidrig ist“, so der Minister-Sprecher.
Das Opfer spricht: "Dann war mein ganzes Leid total umsonst"
ÖSTERREICH: Sie fühlten sich schon einmal von der Justiz im Stich gelassen, weil Ihr Vergewaltiger durch die Möglichkeit einer Fußfessel nicht einen Tag im Gefängnis war. Jetzt klagen Sie wieder an, warum?
Sabine: Das Fußfessel-Gesetz könnte jetzt kippen, weil Ministerin Karl keine Verfassungsänderung herbeigerufen hat. Mein Schicksal hat zwar das Fußfessel-Gesetz ausgelöst, aber es wurde nicht gut gemacht.
ÖSTERREICH: Was wünschen Sie sich denn jetzt?
Sabine: Die SPÖ hat es jetzt nach der Wahl doch in der Hand, wer das Justizressort bekommt. Ich finde: Es darf nicht wieder schwarz werden, sonst ändert sich nichts.