Justiz-Skandal
Sex-Täter will Fußfessel ablegen
11.01.2013
Anwal erklärt: „Er hat ein Recht wie jeder andere Straftäter auch“.
Jener rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter aus Salzburg, der seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer Fußfessel abbüßt, hat in den vergangenen Tagen einen Antrag auf bedingte Entlassung gestellt. Franz Essl, Rechtsanwalt des 51-Jährigen, bestätigte entsprechende Berichte.
„Mein Mandant hat ein Recht wie jeder andere Straftäter auch“, sagte Essl. Das Landesgericht Salzburg als Strafvollzugsgericht werde über den Antrag entscheiden. „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant vorzeitig bedingt entlassen wird, weil weder general- noch spezialpräventive Gründe dem entgegenstehen“, erklärte der Anwalt.
Der 51-jährige Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.
Gesetzesänderung
Der Fall hatte mediale Wellen geschlagen und zu einer Gesetzesänderung geführt. Seit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgebüßt werden, mindestens drei Monate.