Jetzt 3,5 Jahre Haft
Sexualstraftäter erneut verurteilt
01.12.2016
Bedingte Vorstrafe in unbedingte umgewandelt.
Ein wegen eines Sexualverbrechens in Gaißau (Bez. Bregenz) im Juli 2014 verurteilter 18-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch erneut verurteilt worden. Nur fünf Monate nach seiner vorzeitigen Entlassung hatte der junge Mann versucht, in zwei Wohnhäuser einzubrechen. Der bedingte Teil seiner Vorstrafe wurde damit hinfällig, der 18-Jährige muss nun insgesamt 3,5 Jahre in Haft verbüßen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" (Donnerstagausgabe). Der damals 16 Jahre alte Mann hatte im Sommer 2014 nach einem Zeltfest eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und anschließend vergewaltigt. Dabei hatte er die Frau so schlimm zugerichtet, dass sie notoperiert werden musste. In erster Instanz wurde er deshalb im Februar 2015 wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) reduzierte die unbedingte Haft im Juli 2015 auf 14 Monate. Unter anderem berücksichtigte der Richtersenat die "beträchtliche" Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem fiel damals ins Gewicht, dass der Jugendliche seit der Tat - bei der er betrunken und daher eingeschränkt zurechnungsfähig war - keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken hatte. Der damals Jugendliche musste sich zu einer Psychotherapie mit den Schwerpunkten Antiaggressionstraining und Emotionstraining bereit erklären sowie dazu, abstinent zu bleiben.
An das ihm auferlegte Alkoholverbot hat sich der junge Mann seit seiner vorzeitigen Entlassung im Februar 2016 ebenso wenig gehalten wie daran, nicht wieder straffällig zu werden. Damit habe er gleich zweifach gegen die Bewährungsauflage verstoßen, begründete der Richter die Umwandlung der 35 bedingten Haftmonate aus dem Sexualverbrechen in eine unbedingte Strafe. Für die zwei versuchten Einbrüche wurden weitere sieben Monate unbedingt verhängt. Wie bereits im Prozess nach seiner Tat in Gaißau gab der junge Angeklagte auch im Einbruchsprozess an, sich nicht an die Taten erinnern zu können. Da Psychiater keine psychiatrischen Auffälligkeiten bei dem Angeklagten festgestellt hatten, glaubte der Richter den Angaben nicht.
Allerdings wurden Blutspuren des 18-Jährigen an den Tatorten in Höchst (Bezirk Bregenz) gefunden. In einem Fall soll der junge Mann versucht haben, die Jalousie vor einem Küchenfenster aufzudrücken, im anderen war er in das Schlafzimmer eines Hauses eingedrungen. Wegen des Sexualverbrechens in Gaißau ist noch ein Zivilprozess mit weiteren Schmerzensgeldforderungen des Opfers anhängig.