AK verhalf zu Entschädigung
Sexuell belästigt: Statt Hilfe kam Kündigung
30.08.2016
Nach der sexuellen Belästigung durch ihren Vorgesetzten wurde die Frau gekündigt.
Eine junge Sales Managerin wurde in einem Industriebetrieb in Oberösterreich von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt. Als sie bei der Firma Beschwerde einlegte, bekam sie keine Hilfe. Sie sollte verschlechternd versetzt werden und enorme Gehaltseinbußen hinnehmen. Die Frau verweigerte dies jedoch, weshalb sie gekündigt wurde. Die Arbeiterkammer verhalf der Angestellten schließlich zu einer Entschädigung von 8.500 Euro.
Laut einer Aussendung der Arbeiterkammer habe der Vorgesetzte die Frau ständig nach ihrem Freund gefragt und wissen wollen, warum sie nicht verheiratet sei. Darüber hinaus fragte er die Angestellte nach Dates und ihrer Verhütungsmethode. Die Sales Managerin musste ständig mit sexuell anzüglichen Bemerkungen leben und wurde auf Geschäftsreisen des Öfteren von ihrem Vorgesetzten aufgefordert, in sein Zimmer zu kommen.
Grundlose Kritik
Die junge Frau wehrte sich gegen die ständigen Belästigungen und wies alle Annäherungsversuche ab, weshalb der Vorgesetzte begann, sie grundlos zu kritisieren. Auch die Verkaufstätigkeit, für die sie laut Arbeitsvertrag aufgenommen worden war, entzog er ihr sukzessive.
Als sie beim nächsthöheren Vorgesetzten Beschwerde einlegte und forderte, dass sie gemäß ihrem Arbeitsvertrag eingesetzt werde, bekam sie keinerlei Unterstützung. Die einzige Reaktion darauf war, dass sie von der Möglichkeit, Verkaufsabschlüsse zu erzielen, gänzlich ausgeschlossen wurde, so die Arbeiterkammer.
Degradierung
Ein halbes Jahr später wurde der Frau plötzlich mitgeteilt, dass sie von nun an als Sachbearbeiterin eingesetzt werde. Die Gründe dafür wurden ihr jedoch trotz Nachfrage verschwiegen. Mit einem Universitätsabschluss und vielen Jahren Erfahrung als Sales Managerin in namhaften international agierenden Industriebetrieben sowie Verkaufserfolgen ließ sich die Angestellte dies nicht gefallen und erklärte ihren Vorgesetzten, dass die Reaktion offenbar eine Retourkutsche für ihre Abweisung seiner sexuellen Avancen sei.
Doch noch immer wurde der Mann nicht zur Verantwortung gezogen - die Geschäftsleitung teilte der Angestellten stattdessen mit, dass ihr Gehalt als Sachbearbeiterin nun um 1.000 Euro brutto reduziert werde. Als sie sich weigerte, die Versetzung zu akzeptieren, wurde die Frau schlichtweg gekündigt.
Entschädigung
So wendete sich die Frau an die Arbeiterkammer Oberösterreich, mit deren Hilfe sie schließlich in einem gerichtlichen Vergleich 8.500 Euro Entschädigung bekam.
"Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt", betonte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Rat und Orientierung könne man sich in einer AK-Broschüre, die es als kostenlosen Download gibt, holen. Außerdem könnten sich betroffene Frauen auch an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer wenden.