Vorarlberg
Ski-Crash: 6-Jährige sollte 38.000 € zahlen
26.01.2016Nach einer Kollision auf einer Skipiste blitzte eine Urlauberin auch mit ihrer 2. Klage ab.
Der schwere Skiunfall hatte sich am 8. Jänner 2011 auf einer Piste im Skigebiet Hochhäderich (Bregenzerwald) zugetragen.
Eine 6-Jährige war mit einer Skikurs-Gruppe unterwegs, als es zu einem Zusammenstoß mit einer deutschen Urlauberin (46) kam. Die Klägerin soll auf der Piste Schuss gefahren sein, während das Kind eine Kurve fuhr.
Schwer verletzt. Bei der Kollision zog sich die Deutsche schwere Rücken- und Schulterverletzungen zu und könne laut ihrer Anwältin seither nicht mehr Ski fahren.
Abgeblitzt. Nachdem die 46-Jährige bereits den Skilehrer und den Vater der Kleinen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagte und die Klagen abgewiesen wurden, blitzte die Deutsche nun auch mit ihrer Klage gegen die 6-Jährige ab.
Gutachten. Die Frau hatte 38.000 Euro Schadenersatz gefordert. Das Landesgericht Feldkirch entschied, dass beim Unfall nur ein vernachlässigbares Mitverschulden des Kindes vorlag. Ein Gutachter bescheinigte beiden zu wenig Aufmerksamkeit und sah sie zu gleichen Teilen als verantwortlich für den Unfall an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.