Innsbruck
Smilie rettet vor Verhetzungsurteil
10.06.2013
Ein 19-Jähriger hatte auf Facebook einen "Türkenwitz" gepostet.
Ein 19-Jähriger ist am Oberlandesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden, nachdem er wegen eines Postings auf Facebook erstinstanzlich verurteilt worden war, berichtet "Die Presse". Ein Emoticon am Ende seines Postings, das laut OLG für "zwinkern, nimm's nicht so ernst!" stehen würde, hätte ihn vor einer Verurteilung bewahrt.
Insgesamt vier junge Facebook-Nutzer standen erstinstanzlich vor dem Landesgericht Innsbruck. Sie beteiligten sich an einer Diskussion um Ausländer, in deren Zentrum Zuwanderer aus der Türkei standen und im Zuge derer zuletzt auch von Gaskammern die Rede gewesen sein soll. Der Richter bot den Angeklagten eine Diversion an. Drei der vier Beschuldigten nahmen diese an und konnten durch gemeinnützige Arbeit einer Verurteilung wegen Verhetzung entgehen.
480 Euro Strafe
Der 19-Jährige gestand zwar ein, auf Facebook einen "Türkenwitz" gepostet zu haben, betonte aber keinen strafrechtlichen Tatbestand gesetzt und nicht gehetzt zu haben. Er wurde schließlich wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt.
Der Mann ging in Berufung und das OLG Innsbruck sprach ihn frei. Durch die Verwendung eines zwinkernden Emoticons am Ende seiner Äußerung hätte der Beschuldigte den Bedeutungskontext verdeutlicht. Man könne daher insgesamt nicht feststellen, dass der Mann Türken in einer der Menschenwürde verletzenden Weise beschimpfen wollte, hieß es im Urteil des OLG Innsbruck. Der Freispruch war rechtskräftig.