1.500 € Geldstrafe

Snapchat-Erpresser nötigte 15-Jährige zu Sex-Videos

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Ein Kochlehrling (19) ging auf dem Instant-Messenger-Dienst Snapchat als Sexualstraftäter um, indem er eine 15-Jährige massiv dazu drängte, ihm Sex-Videos zu schicken. Jetzt musste er sich am Wiener Landesgericht verantworten.

Wien. Alles startete vergangenen November, als sich ein 19-Jähriger und ein Mädchen (15) online kennenlernten. Zunächst führten die beiden ein unverfängliches Gespräch, an dessen Ende der junge Mann um ein Foto ihres nackten Oberkörpers bat. Anfangs noch freiwillig erfüllte ihm die Jugendliche diesen Wunsch, nicht ahnend, dass der Bursche damit eine Drohkulisse aufbauen würde. Denn schon am nächsten Tag forderte der Kochlehrling weitere Fotos. Als sich sein Opfer weigerte, drohte er mit der Veröffentlichung des ersten Bildes sowie ihrer Handy-Nummer und Wohnadresse. Der massive Druck des Erpressers veranlasste die 15-Jährige schlussendlich dazu seinen Forderungen nachzukommen. Unersättlich ließ er sich von der Teenagerin dann auch noch Sex-Videos senden.  

"Er weiß nicht warum er das gemacht hat"

Verzweifelt vertraute sich das Mädchen nach einigen Tagen einer Freundin an. Diese überzeugte sie, zur Polizei zu gehen und den Sexualstraftäter anzuzeigen. Die Teenagerin ging dem guten Rat nach und erstattete Anzeige. In Zusammenarbeit mit Snapchat konnten die Strafverfolgungsbehörden den 19-jährigen Kochlehrling als Tatverdächtigen ausforschen. 

Im anschließenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bestritt er die Tat und versicherte Opfer einer Verwechslung zu sein. Am Mittwoch stand der Erpresser dann wegen Cyber-Groomings - das gezielte Manipulieren minderjähriger Opfer im Internet zur Begehung sexuell motivierter Übergriffe  - vor Gericht. Vor dem Schöffensenat im Wiener Landesgericht gestand er nun aber doch die Tat. "Er weiß nicht genau, warum er das gemacht hat", sagte seine Verteidigerin. Auf Antrag des Rechtsvertreters der 15-jährigen wurde die Öffentlichkeit vor der Beschuldigteneinvernahme ausgeschlossen. 

Bei der Urteilsverkündung war diese wieder zugelassen. Der 19-Jährige kam im Hinblick auf seine bisherige Unbescholtenheit und seinem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davon. Dem Mädchen muss er binnen 14 Tagen eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 1.500 Euro überweisen, womit er sich ausdrücklich einverstanden erklärte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet und ihm die Weisung erteilt, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Der Lehrling war mit dem Urteil eben so einverstanden wie die Staatsanwältin.

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