Alle Regeln für 15. Mai jetzt fix

So läuft das große Gastro-Comeback

08.05.2020

Masken-Check, Mindestabstand, Plexiglas: neue Regeln für den Besuch beim Wirten.

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Wien. Es war ein großer „Stammtisch“, zu dem sich ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz Freitagfrüh mit 1.700 Wirten zusammenfand – natürlich nur online. Kurz und seine Regierungskollegen beantworteten die brennendsten Fragen der Wirte: Darf ich einen Stammtisch mit 10 Personen zulassen? Muss ich Plexiglas-Scheiben einziehen?  Muss der Koch eine Maske tragen? (siehe rechts).

Regierung setzt auf Eigenverantwortung

Für die Lokalbetreiber ist es höchste Zeit, sich vorzubereiten, denn am 15. Mai dürfen sie wieder aufsperren – allerdings unter strengen Auflagen.

Kanzler Kurz sagt zu den Wirten: „Ich weiß, dass das für Sie alle eine große Herausforderung ist, aber ich hoffe, dass wir das gemeinsam bestmöglich hinbekommen werden.“

Die Regeln bedeuten: strenger „Sicherheitsabstand“ zwischen den Tischen von mindestens einem Meter, nicht mehr als 4  Personen an einem Tisch, Masken- oder Gesichtsvisier-Pflicht, Sperrstunde um 23 Uhr.

Aber: Strafen drohen weder Wirten noch Gästen, auch wenn Abstandgebote oder Maskenverpflichtungen nicht eingehalten werden. „Es geht jetzt um die Eigenverantwortung und darum, zu informieren“, heißt es aus dem Kanzleramt. Die Verordnung sei noch ganz neu und trete erst mit Dienstag in Kraft. Bei den Kontaktverboten war man zu Beginn der Corona-Krise weniger zimperlich.

Kanzler verspricht Steuerpaket für Wirte

Da die Wirte in den vergangenen Wochen aufgrund der angeordneten Schließungen große Verluste hinnehmen mussten, versprach Kurz am Freitag Steuererleichterungen für die Lokalbetreiber. Details werden derzeit noch ausgehandelt.

Die Opposition kritisiert die Öffnungspläne der Regierung. Für FPÖ-Klubchef Herbert Kickl hätten zumindest die Gastgärten „spätestens am 1. Mai öffnen“ können. Er kritisiert auch, dass an großen Tischen nicht mehr als vier Personen sitzen dürfen. 

Neos-Wirtschaftssprecher und Gastwirt Sepp Schellhorn fragt: „Wer soll diese absurden Regeln kontrollieren?“ Die Frage der Haftung sei zudem ungeklärt.
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