Ungarn

So lief die Amokfahrt des Cop-Killers

13.10.2012

In Ungarn rastete ein Österreicher aus und tötete einen Polizisten.

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Amokfahrer Thomas B. (43) ist seit Samstag in einem Gefängniskrankenhaus in Untersuchungshaft. Am Freitag wurde er zum ersten Mal von der Zentralen Fahndungsbehörde durch den ungarischen Staatsanwalt Geza Fazekas einvernommen. Obwohl es genügend Augenzeugen für die blutige Amokfahrt gibt und ein anderer Hummer-Lenker den tödlichen Crash sogar mit seinem Handy filmte, bestreitet der Kfz-Mechaniker die Tat und weist alle Anschuldigungen zurück.

Mit vier Schussverletzungen wurde Thomas B. am Donnerstag erst in ein Krankenhaus in der südungarischen Stadt Szeged gebracht. Weil die Ärzte dort hohe Mengen an Opium und Morphin in seinem Blut nachwiesen, konnte der selbst ernannte Bad Boy erst 24 Stunden später zum Tathergang befragt werden. Sollte sich der Verdacht des Polizistenmordes bestätigen, droht dem Österreicher eine lebenslange Haftstrafe. Brutal, aggressiv und mindestens 28 Mal vorbestraft soll der Amokfahrer aus Salzburg sein.

Profi-Gangster
Seine kriminelle Karriere startete er als 15-Jähriger (Einbrüche, Drogengeschäfte, Körperverletzungen und Hehlereien). Bei den Festnahmen soll er bereits mehrmals Polizisten attackiert haben. Der Grund: ein abgrundtiefer Hass auf die Polizei. Seine Nachbarn aus der 3.312-Einwohner-Gemeinde Hof zumindest glauben an die Version der ungarischen Beamten. „Bereits vor zwei Jahren hat er eine Nachbarin so schlimm verprügelt, dass die Cobra kommen musste. Er ist aggressiv, hält fünf Kampfhunde“, sagt ein Nachbar über Thomas B.

Die Amokfahrt im Drogenrausch passierte Donnerstagnachmittag im Ort Apátfalva im Süden von Ungarn. Bei einer Verkehrskontrolle soll Thomas B. ausgerastet sein. Erst flüchtete er, dann überrollte er den Polizisten Imre K. (34). Der Cop war sofort tot. 13-mal schossen andere Polizisten auf den Hummer von Thomas B., bis er stehen blieb. Obwohl er vier Mal getroffen wurde, raffte er sich auf, wollte flüchten. Dann wurde Thomas B. festgenommen – es gilt die Unschuldsvermutung.

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