Details zu Emrah I.

So radikalisierte sich 18-Jähriger - in seinem Kinderzimmer!

06.09.2024

Bei der Begründung, warum die Ermittlungen gegen den Sohn einer bosnischen Familie - der in München ein Blutbad unter Juden anrichten wollte -  nicht weitergeführt worden, verrät die Staatsanwaltschaft in Salzburg, wie und wo Emrah I. radikalisiert wurde.

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Sbg, München. Die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigt, dass gegen den 18-Jährigen aus Neumarkt am Wallersee im Flachgau, der am 5. September 2024 beim NS-Dokumentationszentrum in München das Feuer eröffnet hat und daraufhin von der Polizei getötet wurde, ein Ermittlungsverfahren geführt worden war und im April 2023 eingestellt wurde, da die Vorwürfe gegen den Beschuldigten damals nicht nachweisbar waren. 

Die Sachverhalte, wegen derer ermittelt wurde, datierten aus dem Zeitraum 2021 bis 2023. Demnach soll Emrah I. Mitschüler gefährlich bedroht zu haben, wobei es zu einer Körperverletzung gekommen ist, und er sich für Anleitungen zum Bau von Bomben interessiert hatte. Weiters soll er sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben, indem er in einem Online-Computerspiel islamistische Gewaltszenen darstellte und davon Videos anfertigte. 

© APA/DANIEL SCHARINGER

Beim Zocken auf Al-Nusrah-Front gestoßen

Aufgrund der Verdachtslage wurde damals am Wohnort des Beschuldigten eine gerichtlich bewilligte Durchsuchung durchgeführt. Dabei wurden mehrere Datenträger, darunter ein Mobiltelefon und ein Stand-PC, sichergestellt und ausgewertet. Auf dem Mobiltelefon wurden keine relevanten Daten gefunden. Auf dem Stand-Gamer-PC in seinem Kinder- bzw. Jugendzimmer befanden sich drei Videos, die der damals 14-jährige Beschuldigte im Jahr 2021 selbst aufgenommen hatte. Sie zeigten Szenen aus einem Computerspiel mit islamistischen Inhalten. Nur auf einem dieser Videos waren Symbole der terroristischen Vereinigung AL-NUSRAH FRONT FOR THE PEOPLE OF THE LEVANT, auch Hay‘at Tahrir al-Sham (HTS) genannt, zu sehen.

Dass Emrah die angefertigten Videos an andere Personen übermittelte oder sonst zu Propagandazwecken missbrauchte, konnte im Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden. Allein durch das Spielen eines Computerspiels bzw. das Nachstellen von islamistischen Gewaltszenen war laut Staatsanwaltschaft kein Tatvorsatz nachweisbar.

Einsam, kaum Kontakt zu anderen

Darüber hinaus ergaben sich für die Ankläger keine Hinweise, dass sich der Beschuldigte in radikal-islamischen Kreisen bewegt oder besonders religiös gelebt habe. Vielmehr ergaben die Ermittlungen, dass es sich um einen Jugendlichen mit verhältnismäßig wenig sozialen Kontakten handelte. Einvernahmen von Mitschülern des Jugendlichen brachten ebenfalls keine Ergebnisse. Weitere Gegenstände oder Daten mit Bezug zum IS konnten bei der Hausdurchsuchung ebenso wenig gefunden werden wie Pläne, Anleitungen oder Sprengstoff für den Bau von Bomben.

Da die Vorwürfe gegen den Beschuldigten auf Basis dieser Ermittlungsergebnisse nicht erwiesen werden konnten, wurde das Verfahren am 23.04.2023 eingestellt.

Doch in Wahrheit radikalisierte sich der Bursche immer mehr. Und niemand bekam es mit? 

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