Nichtraucher-Schutz
So sieht das neue Tabak-Gesetz aus
22.12.2008
Hier die Eckpunkte zur Stärkung des Nichtraucher-Schutzes in der Gastronomie:
- In Lokalen mit mehr Räumen muss es eine bauliche Trennung geben, wobei die Nichtraucher-Zone größer sein soll als die Raucher-Zone.
- Bei Lokalen unter 50 Quadratmetern können die Lokalbesitzer/innen entscheiden, ob Nichtraucher- oder Raucherlokal.
- Bei Lokalen zwischen 50 und 80 Quadratmetern: per Gutachten kann entschieden werden, ob eine Trennung möglich ist. Besteht die Möglichkeit zur Trennung, muss ein Umbau erfolgen; wenn nicht, gilt die Wahlfreiheit.
- Bei Lokalen über 80 Quadratmetern ist eine strikte Teilung vorzunehmen.
Der Arbeitnehmer/innenschutz sieht vor,
- dass der Anspruch auf Abfertigung nicht verloren geht, wenn die/der Arbeitnehmer/in den Job wechselt wegen Passivrauchens.
- dass Zeit für gesundheitliche Beratungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen gegeben werden muss.
- dass Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden und zu beschäftigen sind.
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