Darüber hinaus soll er insgesamt 6.200 Euro zahlen.
Weil er seinen damals siebenjährigen Sohn vor elf Jahren sexuell missbraucht haben soll, ist ein 52-jähriger Burgenländer am Donnerstag in Eisenstadt zur acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann stand bereits vergangenen November vor Gericht, die Verhandlung war damals zur Einholung von Gutachten vertagt worden. Heute erging das nicht rechtskräftige Urteil, das auch eine Geldstrafe von 1.200 Euro beinhaltet. Außerdem wurde der Burgenländer zur Zahlung von 5.000 Euro an den Privatbeteiligten verurteilt.
Bub zu Oralsex gezwungen
Dem 52-Jährigen wurde vorgeworfen, den Buben im Jahr 1999 im Kinderzimmer unter Gewaltanwendung zu Oralsex gezwungen zu haben. Die Anklage hatte auf Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch eines Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und schwere Nötigung gelautet. Dass er nach Ansicht des Gerichts im Zustand voller Berauschung gehandelt hatte, reduzierte das Strafmaß, das bei Vergewaltigung fünf bis 15 Jahre betragen hätte, entsprechend Paragraf 287 des Strafgesetzbuches auf maximal drei Jahre.
Der Arbeiter und seine Frau hatten 1980 geheiratet, 1992 brachte die Frau einen Sohn zur Welt. Die Eltern betrieben damals einen Heurigen. Zu dem Übergriff soll es am 22. Mai 1999 gekommen sein: Der Vater sei eines Abends alkoholisiert nach Hause gekommen und ins Zimmer seines Sohnes getorkelt. Dann habe er zu ihm gesagt: "Das, was ich jetzt mache, darfst du keinem sagen, sonst musst du leider dran glauben", hatte der Sohn bei einer per Videoaufzeichnung durchgeführten Befragung geschildert, die bereits bei der Verhandlung im Vorjahr gezeigt worden war.
Frau erfuhr es erst nach Selbstmordversuch
Das Datum wisse er noch genau, weil es sich in seinem "eingebrannt" habe, erzählte der Jugendliche damals. Der Vater habe ihn an dem Abend im Intimbereich berührt und gegen die Matratze gedrückt, als er sich wehren wollte. Der Vater soll sich dann an seinem Kind vergangen haben, bevor er ihm einschärfte, nichts der Mutter zu sagen. Die Frau erfuhr erst nach elf Jahren - im Frühjahr 2010 - von dem Vorfall, nachdem der Sohn einen Selbstmordversuch verübt hatte.
Vater bestritt Vorwürfe
Der 52-Jährige bestritt im Prozess die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Verteidiger argumentierte, der Sohn habe die im Jahr 2004 vollzogene Scheidung der Eltern nicht verkraftet. Eine Medizinerin hatte bei dem Jugendlichen eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.
Bei der Fortsetzung der Verhandlung heute, Donnerstag, waren die Gutachter am Wort. Der 18-Jährige, der sich noch immer in Therapie befindet, hatte von häufig auftretenden "Flashbacks" berichtet. Diese "treten üblicherweise nicht so hochfrequent auf, wenn man sich erinnern kann", erläuterte die psychologische Sachverständige. Der 18-Jährige sei jedoch "davon überzeugt, dass etwas passiert ist". Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, dass er Erinnerungen wiedergebe, die er so nicht erlebt habe.
Der Verteidiger des 52-Jährigen bemühte sich deshalb um einen Freispruch im Zweifel: "Wenn sie den Zeugen Glauben schenken, dann verurteilen sie einen Unschuldigen." Der Schöffensenat unter Vorsitz von Wolfgang Rauter war anderer Ansicht: "Das Gericht geht davon aus, dass es diesen Vorfall gegeben hat." Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.