Der Vater des Buben schoss ihm in den Kopf, dann nahm er sich das Leben.
Schreckliches Ende eines Familienstreits in Niederösterreich: Freitag früh schoss ein Vater (37) seinem achtjährigen Sohn in dessen Volksschule in St. Pölten-Wagram in den Kopf. Der Bub wurde mehrere Stunden lang im St. Pöltner Spital notoperiert, dennoch erlag er seinen Verletzungen am Sonntagnachmittag. Der Mann, ein gebürtiger Türke, flüchtete nach der Tat und verübte Selbstmord.
Nach Angaben des Islamischen Zentrums St. Pölten sollen die beiden Toten am Hauptfriedhof der niederösterreichischen Landeshauptstadt begraben werden, sobald die Leichen freigegeben wurden. Wann das sein werde, konnte man noch nicht sagen - nach religiöser Tradition aber so rasch wie möglich.
Die Bluttat hatte sich am Freitag gegen 8.30 Uhr ereignet. Der 37-Jährige hatte seine beiden Kinder, den Buben und seine um ein Jahr jüngere Schwester, unter einem Vorwand aus deren Klassen geholt und dem Kleinen in der Schulgarderobe in den Kopf geschossen. Das Mädchen musste die Tat mitansehen, blieb aber körperlich unversehrt. Rund eine Stunde später fanden Polizisten den Mann tot im Inneren seines verunfallten Wagens an einem Feldweg im Stadtteil Ratzersdorf. Er hatte sich mit seiner Pistole während der Fahrt in den Kopf geschossen.
Dass das Kind überhaupt die Chance hatte, so lange um sein Leben zu kämpfen, war dem Zufall zu verdanken - zur Tatzeit hielten sich nämlich vier Rettungssanitäter in der Schule auf, um den Kindern einen Vortrag über ihre Arbeit zu halten. Sie begannen daher schon kurz nach dem Schuss mit der Wiederbelebung.
Auslöser der Tat dürften familiäre Probleme gewesen sein. Die Mutter hatte vor kurzem die Scheidung eingereicht. Erst am Dienstag hatte sie ihren Ehemann wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung angezeigt, erklärte Klaus Preining vom Landeskriminalamt NÖ am Samstag. Die Anzeige sei vom Stadtpolizeikommando auch umfangreich abgehandelt worden. Beide Elternteile und die Kinder seien befragt worden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied man sich aber gegen eine U-Haft und sprach das Betretungsverbot gegen den 37-Jährigen aus. Von der - illegalen - Waffe habe man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können, wurde betont. Experten sprachen sich in der Folge für eine Ausweitung des Betretungsverbots auf den öffentlichen Bereich bzw. Schulen und Kindergärten aus.
Die nun noch durchgeführten Ermittlungen würden nur dazu dienen, ein "rundes Bild" zu bekommen, wurde erklärt. Da der Täter tot sei, könne es schließlich keine rechtlichen Konsequenzen mehr geben.
© APA/PAUL PLUTSCH
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