Der Heimleiter und der Kärntner Flüchtlingsbeauftragte stehen nun vor Gericht.
Wegen eines Brandes in einem Klagenfurter Asylwerberheim, der im Juni 2008 ein Todesopfer gefordert hat, mussten sich am Mittwoch der Heimbetreiber und der Flüchtlingsbeauftragte des Landes vor Gericht verantworten. Den beiden wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, am Landesgericht Klagenfurt plädierten beide auf "nicht schuldig". Bei einer Verurteilung drohen den beiden bis zu drei Jahre unbedingte Haft.
Brandanschlag
Bei dem Feuer war ein Asylwerber aus Schwarzafrika
in Panik aus einem Fenster gesprungen und hatte dabei tödliche Verletzungen
erlitten. Zahlreiche weitere Heiminsassen wurden zum Teil schwer verletzt.
Nach Ansicht von Staatsanwalt Christof Pollak hat es sich um einen
Brandanschlag gehandelt. Er sprach von einem "von einem unbekannten Täter"
gelegten Feuer. Pollak: "Brandstiftung ist mit großer Wahrscheinlichkeit
festzustellen."
Polizei-Bericht
Im Ermittlungsverfahren hatte es anfangs seitens
der Polizei geheißen, das Feuer sei durch eine weggeworfene Zigarette
ausgebrochen, die Müll in Brand gesetzt hätte. Ein in der Folge vom Gericht
bestellter Sachverständiger sprach wiederum von "Brandbeschleunigern". Der
Kärntner Polizei wurde anschließend vorgeworfen, einen Anschlag vertuscht zu
haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, im Dezember vergangenen Jahres
schaltete sich das Innenministerium ein, um Arbeit der Polizei zu
evaluieren. Das Ergebnis attestierte laut Medienberichten der Polizei
"schlampige Arbeit".
Heimleiter sieht sich unschuldig
Unabhängig von der Ursache für
das Feuer fühlt sich der Heimbetreiber, ein 52-jähriger Klagenfurter, nicht
verantwortlich für die Opfer. Es habe in jedem Geschoß Feuerlöscher gegeben,
von jeder Stelle im Gebäude habe man rasch ins Freie gelangen können, eine
Mitarbeiterin habe sogar einen Betriebsbrandschutzlehrgang besucht. Die
Gitter vor den Fenstern dienten dem "Einbruchschutz", verteidigte sich der
Heimleiter. Staatsanwalt Christof Pollak sieht die Sache völlig konträr: Es
habe keine gesicherten Fluchtwege, keine Brandmelder, vergitterte Fenster
und versperrte Türen gegeben.
"Übertriebende Brandschutz"
Der Betreiber machte
vor Richterin Michaela Sanin geltend, man habe nach dem Brand "freiwillig
Optimierungen vorgenommen", um das Gebäude auf den neuesten technischen
Stand zu bringen. "Wir machen sogar übertriebenen Brandschutz", meinte er.
Auf die Frage des Anklägers, warum man nicht schon vor dem Feuer "so
übergenau" gewesen sei, entgegnete der Mann, dass man die Katastrophe
sowieso nicht abwenden hätte können, da das Feuer im einzigen deklarierten
Fluchtweg ausgebrochen sei.
Flüchtlingsreferent angeklagt
Anklage Auch der mitangeklagte
Flüchtlingsreferent Gernot Steiner pochte auf seine Unschuld. Das Heim sei
bis 2004 vom Bund betrieben worden, erst danach seien die Kompetenzen ans
Land übergegangen. In dem Zusammenhang habe eine Wiener Kanzlei eine
Neuausschreibung vorgenommen. Damit sei aber die Einhaltung aller bau- und
feuerpolizeilichen Vorgaben nicht seine Aufgabe und Zuständigkeit gewesen.
"Wenn das Heim qualifiziert ist, sehe ich keine Zuständigkeit (des Landes,
Anm.), dies zu überprüfen. Das ist Sache der Bau- und Feuerpolizei", sagte
Steiner.
"Outsourcing" war damals das Wort der Stunde. Das Land übertrage Aufgaben an diverse Einrichtungen, wie beispielsweise die Caritas oder auch private Betreiber, wie in der aktuellen Causa. Steiners Sicht der Dinge: "Durch Outsourcing haben wir keine Zuständigkeit." Laufende Überprüfungen lägen im Aufgabenbereich des Vertragspartners, und generell sei es nicht üblich, vonseiten des Landes nach der Vergabe eines Heimes feuerpolizeiliche Überprüfungen durchzuführen. "Was sollen wir denn noch alles machen, Sie können ja nicht das Land für alles verantwortlich machen", sagte Steiner.
Der Prozess wurde zu Mittag unterbrochen und soll am Nachmittag fortgesetzt werden