Inzestfall Amstetten
Staatsanwaltschaft beruft gegen Fritzl-Entlassung
01.02.2024Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die vor einer Woche ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug Beschwerde eingebracht. Fritzls Anwältin Astrid Wagner sieht darin kein Problem: "Es wird definitiv zur Verlegung kommen."
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NÖ. Konkret geht es um den in der Vorwoche von einem Drei-Richterinnen-Senat ausgesprochenen und nicht rechtskräftigen "Tapetenwechsel" des 88-Jährigen von der forensischen Abteilung in Krems-Stein in den Normalvollzug, der in seinem Fall wohl die Krankenstation sein wird. Wie berichtet, ist der Inzest-Vater leicht dement und großteils auf den Rollator angewiesen, und: Gefährlich ist er laut einem Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner nicht mehr. Unter weltweitem (Medien-)Interesse stimmte der Dreier-Senat der Verlegung zu.
Nichtsdestotrotz hat die Staatsanwaltschaft Krems jetzt gegen die ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug für den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. Beschwerde eingebracht.
Als absolut "chancenlos" bezeichnet die streitbare Fritzl-Anwältin Astrid Wagner das "Njet" der Staatsanwaltschaft, die übrigens bei der Anhörung und Entscheidung vor einer Woche nicht einmal anwesend war. "Aufgrund des eindeutigen Gutachtens", so Wagner, "kann der Beschwerde niemals stattgegeben werden."
Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien, das sich mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Entscheid des Erstgerichtes halten wird.