Anfangsverdacht gegen 29 Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung
Nach den Ermittlungen gegen Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung (Paragraf 126 StGB) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278 StGB) hat die Staatsanwaltschaft Wien konkrete Zahlen dazu bekanntgegeben. Demnach laufe ein Verfahren gegen 52 Personen, erklärte Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien auf APA-Anfrage - "davon gegen 29 Beschuldigte auch wegen Paragraf 278 StGB."
"Ausweitung der Ermittlungen"
Bisher war bei der Staatsanwaltschaft stets nur die Rede von "einem Verfahren gegen mehrere Personen" gewesen. Die "Letzte Generation" sprach am Donnerstag gegenüber der APA von einer "Ausweitung der Ermittlungen". Das Verfahren steht in Zusammenhang mit den November-Protesten der Klimaschutzgruppe. Dabei hatten sich die Protestierenden mit einer Sand-Superkleber-Mischung auf der Südautobahn (A2) und am Wiener Ring festbetoniert.
Der Anfangsverdacht gründet sich laut Staatsanwaltschaft darauf, dass Autobahnen sowie Verkehrsknotenpunkte als Teile der kritischen Infrastruktur schwer beschädigt worden seien. Zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Definition einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 StGB genannt. Im Gesetzestext wird unter anderem auf die Begehung von "nicht geringfügigen Sachbeschädigungen" verwiesen. Es handle sich um jene Sachbeschädigungen, die sich gegen wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur richten, wurde erklärt.