Rudolf Mayer kritisierte in seinem Plädoyer das Gerichts-Verfahren.
Als tendenziös und unvollständig hat Star-Verteidiger Rudolf Mayer das Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin im Wiener Kellerleichen-Prozess kritisiert. Die Anklägerin habe "absichtlich nicht gesagt, was wirklich vorgegangen ist", meinte Mayer in seiner Replik. Estibaliz C. sei "ein schwer gestörter Mensch, der sich nicht ausgesucht hat, gestört zu sein".
"Gemeiner Mann"
Die Anklägerin habe verschwiegen, dass Holger Holz ein jähzorniger, "gemeiner" Mann gewesen sei, so Mayer unter Bezug auf die Angaben einer früheren Partnerin des Deutschen. Diese - immerhin eine Polizistin - habe sich aus Angst vor ihm sogar einmal in ein Zimmer eingeschlossen.
Vor dem gewaltsamen Ende des Deutschen sei es entgegen der Darstellung der Anklage zu einem Streit mit Estibaliz C. gekommen, erklärte Mayer. Ähnlich sei es später bei Manfred Hinterberger gewesen, wo es zu einer verbalen Auseinandersetzung wegen dessen Untreue gekommen sei. Der Mann habe seiner Mandantin an den Kopf geworfen, dass sie sich mit seinem Verhalten "arrangieren" müsse, weil er ansonsten "die Lust" verliere.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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