Urteil
15 Monate Haft für Bombendrohung gegen LKH Leoben
04.09.2007
Ein 30-jähriger Steirer wurde am Dienstag wegen gefährlicher Drohung zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Der Mann hatte im Mai dieses Jahres alkoholisiert mitten in der Nacht im LKH Leoben angerufen und gedroht, dass eine Bombe hochgehen würde. Der "Scherz" endete mit einer Verurteilung zu 15 Monaten teilbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe, es war einfach eine Dummheit", beteuerte der Angeklagte, der von Anfang an geständig war, immer wieder. Er sei an diesem Abend ziemlich angeheitert nach Hause gekommen und hatte dann zum Hörer gegriffen. "In einer Stunde geht die Bombe hoch", sagte er um 1.14 Uhr zum Portier des Spitals. Dann ging der arbeitslose Koch schlafen.
Panik im Krankenhaus
Im Krankenhaus brach dagegen eine ziemliche
Hektik aus, galt es doch, über 400 Patienten binnen kürzester Zeit zu
evakuieren. "Das ganze war eine starke psychische Belastung für die
Patienten", so der Staatsanwalt. Bis auf die Intensivstation wurde das
gesamte Spital geräumt. Eine Frau brachte mitten in diesem Trubel ihr Kind
per Kaiserschnitt zur Welt und musste ebenfalls im Krankenhaus bleiben,
genauso wie ein paar Ärzte und Krankenschwestern.
Per Handynummer ausgeforscht
Der "Witzbold" bekam davon nicht
das Geringste mit, er hörte erst am nächsten Tag um 9.00 Uhr in den
Nachrichten von der nächtlichen Aufregung im LKH. "Da ist mir gekommen, das
könnte ich gewesen sein", sagte er ziemlich kleinlaut vor Gericht. "Warum
haben Sie sich dann nicht wenigstens gleich gestellt?", fragte der Richter.
"Ich hab' Angst gehabt", so die Antwort. Über die Rufnummernkennung wurde er
aber nach kurzer Zeit ausgeforscht - er hatte vom eigenen Handy aus
angerufen. Dort war die Nummer des Krankenhauses eingespeichert, weil er
dort nach einem schweren Unfall in Behandlung war.
Der Obersteirer wurde zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. "Sie haben sich das massivste Opfer, nämlich ein Krankenhaus, ausgesucht", so der Richter. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.