Hartes Urteil
500 Tage Haft für notorische Falschparkerin
03.02.2009
Eine 38-jährige Grazerin ignorierte rund 700 angesammelte Strafzettel wegen Falschparkens. Jetzt wurde sie zu 500 Tagen Haft verurteilt.
Die Gratis-Wochenzeitung "Der Grazer" hatte auf den Fall der 38-jährigen öffentlich Bediensteten aufmerksam gemacht. Es ist ein Ausnahmefall, wie er noch selten vorgekommen ist: Eine 38-jährige Grazerin parkte zwei Jahre lang ohne zu zahlen in der Blauen Zone und ignorierte ebenso lang alle Strafen und Bescheide.
25.000 Euro Bußgeld
Nun sitzt sie im Gefängnis: Sollte sie
nicht doch noch zumindest einen Teil der rund 25.000 Euro verhängter Buße
auftreiben, muss sie 500 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Dass sie am 7. Jänner die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hat, betätigte Polizeijurist Mattersdorfer: "Sie sitzt ihre Strafe sozusagen aktenweise ab, 60 bis 70 sind offen." Nach sechs Wochen gibt es, wenn sie einen Antrag stellt, eine gesetzlich vorgesehene sechs monatige Unterbrechung.
700 Zustellungsversuche
Die Vorgeschichte des speziellen
"Sündenfalls" ist lang: Die notorische Falschparkerin warf die Parkzettel
einfach weg und ignorierte rund 700 Zustellungsversuche des Magistrats als
Strafbehörde. Die anfangs mit 30 Euro bemessenen Bußgelder wuchsen mit der
Zeit auf eine Höhe von 400 Euro, dazu kamen Mahnungen und Strafen wegen
Nichterbringung der Lenkererhebung.
Keine Pfändung möglich
Weil die Vertragsbedienstete
kein pfändbares Vermögen besitzt, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt,
die sie - nach mehrmaligem Aufschub - schließlich auch antrat. "Sie hat
erkennen müssen, dass sich Strafen mit der Zeit nicht einfach in Luft
auflösen", so der Vertreter der Vollzugsbehörde.
Kündigung steht an
Abgesehen von der Ersatzfreiheitsstrafe,
die sie voll oder, so sie doch noch zahlt, teilweise abbrummen muss, hat die
38-Jährige nun auch noch Troubles mit ihrem Arbeitgeber: "Es schaut nicht
gut aus, wenn jemand, der im öffentlichen Dienst arbeitet, sich so
offensichtlich über Gesetze hinwegsetzt. Das Vertrauen in eine gewisse
Anständigkeit der Verwaltung ist schließlich ein hohes Gut", heißt es vom
Personalchef. Man werde prüfen, ob eine Kündigung in Betracht komme.