Der Streit drehte sich um gemeinsame Freundin - Angeklagter sprach von Notwehr.
Ein heftiger Stich in den Bauch eines Bekannten hat einen 57-Jährigen in Graz vor ein Geschworenengericht gebracht. Der Mann musste sich am Dienstag wegen Mordes verantworten. Zur Tat kam es im November vergangenen Jahres, nachdem die beiden getrunken und um eine gemeinsame Freundin gestritten hatten. Das Opfer soll den Angeklagten angegriffen haben, dieser will nur in Notwehr gehandelt haben. "Ihr Vorleben ist massiv getrübt", bemerkte Richter Erik Nauta gleich zu Verhandlungsbeginn zum Angeklagten, der bereits 19 Mal verurteilt wurde. Die Staatsanwältin gab allerdings an, dass ihm das Opfer diesbezüglich in Nichts nachstand, denn der Getötete wies sogar 22 Vorstrafen auf. Der genaue Tathergang und das tatsächliche Motiv ließen sich nicht ganz einwandfrei klären.
Jetzt ist das Urteil gefallen: Der 57-Jährige wurde in Graz zu lebenslanger Haft verurteilt.
Tat vergangenen November
Die beiden Männer hatten sich am 10. November 2020 tagsüber in der Wohnung des Beschuldigten in Graz-Eggenberg getroffen und etwas getrunken, auch Drogen sollen im Spiel gewesen sein. Gegen Abend verließ der 43-Jährige die Wohnung, kehrte aber wieder zurück. Er riss gleich einmal eine Türe aus der Angel, daraufhin eskalierte die Situation. Der Angeklagte griff zum Messer und stach zu. Der Schwerverletzte starb kurze Zeit später im Spital. Nach der Tat warf der Beschuldigte die Waffe in einen Lichtschacht, wo sie später von der Polizei gefunden wurde.
Streit um gemeinsame Freundin
Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, spielte die Beziehung zu einer Frau eine Rolle. Die Obdachlose traf sich mit beiden Männern und übernachtete auch immer wieder beim Angeklagten. Der Sachverständige, der sowohl für den Angeklagten als auch für das Opfer ein toxikologisches Gutachten erstellt hat, kam zu dem Schluss, beide Männer seien nur "geringfügig alkoholisiert" gewesen. Der 57-Jährige war außerdem durch etwas Cannabis - "Ich hab' nur zwei Joints geraucht" - leicht beeinträchtigt.