Ein Jahr seit seiner letzten Verurteilung stand ein 71-Jähriger Dauerbetrüger erneut vor dem Richter und wurde zu 14 Monaten verurteilt.
Genau ein Jahr nach seiner letzten Verurteilung stand ein 71-Jähriger Steirer wieder einmal vor dem Richter. Diesmal wurde ihm vorgeworfen, gefälschte internationale Führerscheine verkauft zu haben. Diesmal war er zwar geständig, rechtfertigte sich aber damit, dass er selbst die längste Zeit geglaubt habe, es handle sich um echte Dokumente. Der Schaden betrug über 3.000 Euro, der 71-Jährige wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt.
Sieben Vorstrafen
Der umtriebige "Geschäftsmann" hatte schon
viele Ideen, um zu Geld zu kommen, was ihm bisher sieben Vorstrafen
einbrachte. Er verkaufte falsche Adels- und Doktortitel - er selbst leistete
sich ebenfalls einen von einer nur auf dem Papier existierenden
amerikanischen Universität -, kürte gegen entsprechende Entlohnung Frauen
und Männer zu Mitglieder des Malteserordens und vertrieb gefälschte
internationale Führerscheine.
Will angeblich aufhören
Vor genau einem Jahr wurde er
verurteilt, weil er nachgemachte Lenkerberechtigungen verkauft hatte. Doch
das hinderte den 71-Jährigen nicht daran, sofort wieder loszulegen. "Diesmal
waren die Führerscheine aber aus Israel, und nicht aus Puerto Rico", meinte
er. "Warum haben Sie mit genau der gleichen Sache weitergemacht?",
interessierte Richterin Karin Kohlroser. "Das war eine ganz andere
Gesellschaft, von der ich das gekauft habe", so der Befragte. "Werden Sie
jetzt damit aufhören?", hakte die Richterin nach. "Ja, absolut", kam es von
der Anklagebank.
800 pro Führerschein
Die Geschädigten hatten pro Person 800
Euro für ihre internationalen Führerscheine bezahlt. Von der älteren
Landwirtin bis zum Berufskraftfahrer waren alle möglichen Personen, die aus
den verschiedensten Gründen keinen nationalen Führerschein besitzen, Opfer
des Steirers geworden. "Bei allem Respekt, ich kann mir nicht vorstellen,
dass der Führerschein nicht gültig ist. Ich bin in Belgien und in
Deutschland kontrolliert worden", warf einer der Geschädigten ein.
"Es war eine gut laufende betrügerische Maschinerie", beschrieb es Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Der 71-Jährige wurde vom Schöffensenat zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er nahm die Strafe an, der Ankläger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.