Deutsches Gericht will „intime“ Auskünfte von Grazerin erreichen.
Fest steht laut deutschem Gericht: Maria F. aus Graz hat zwischen November 1962 und Jänner 1963 mit einem Mann ihre Tochter gezeugt – doch der vermeintliche Vater, der jahrelang Unterhalt zahlte, ist es nicht, wie ein Test bei der damals 50-jährigen Tochter ergab. Jetzt klagt der Nicht-Vater, weil er sein Geld zurück will – und zwar vom biologischen Erzeuger. Dass Maria F. an Eides statt erklärt hat, sich an diesen nicht mehr erinnern zu können, beeindruckt das Oberlandesgericht Stuttgart nicht: Man vergesse Geschlechtsverkehr nicht ohne Weiteres. Nun werden der alten Damen Zwangsgeld und Zwangshaft angedroht. Ihr Anwalt Alfred Steudel zum Spiegel: „Man will Frau F. in Haft nehmen, um einen Namen aus ihr herauszupressen.“