Terror-Prozess
Acht Jahre Haft für Jihadisten in Graz
03.03.2016
Fikret B. soll an einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen sein.
Am Donnerstag hat es in den Grazer Jihadisten-Prozessen ein erstes Urteil gegeben: Fikret B. wurde wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zu acht Jahren Haft verurteilt. Er wollte sich nach Meinung des Schöffensenats der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen und soll auch einen Bekannten als Kämpfer dorthin vermittelt haben.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden am Tag des Urteils verschärft, es waren deutlich mehr Polizisten und Cobra-Leute zu sehen als in den Tagen davor. Der Richter verkündete das Urteil und betonte, dass es einmalig in Österreich gewesen sei, dass die amerikanischen Behörden nach mehr als einem Jahr zu überzeugen waren, Eingriffe in die Privatsphäre zuzulassen. Konkret ging es um die Auswertung von Facebook-Accounts. "So sind Dinge zum Vorschein gekommen, die in dieser Größe unfassbar sind", meinte der Richter. Die Hintergründe seien "erschreckend". Alles, was gesagt worden sei "ist sehr schwer zu verkraften." Im Zuge des Verfahrens waren zahlreiche Bluttaten zur Sprache gekommen und vor allem von einem Belastungszeugen sehr anschaulich geschildert worden.
Zwischenrufe
Fikret B. hörte sich die Urteilsbegründung nicht schweigend an sondern redete immer wieder dazwischen. "Der Krieg ist nie zu Ende", rief er, doch der Richter fuhr fort: "Jeder, der da mittut, gilt als radikal." B. sei in dieser Sache "nicht das unbedeutsamste Rädchen, aber auch nicht das bedeutsamste", räumte der Vorsitzende ein. Ein deutliches Zeichen für seine Auswanderungspläne nach Syrien sei die Kündigung der Wohnung in Graz gewesen. "Deshalb bin ich Terrorist? Das ist lächerlich. Bravo!", rief der Angeklagte und fing zu klatschen an. Schließlich sagte er in Richtung Senat "Machen Sie, was Sie wollen". Da entgegnete der Richter: "Das ist der feine Unterschied, dass man in einem Rechtsstaat eben nicht machen kann, was man will. Archaische oder anarchistische Interpretationen der Scharia haben hier keinen Platz." Als er dem 49-jährigen nochmals erklärte, dass er acht Jahre Haft verbüßen müsse, entgegnete dieser "Warum nicht 20?". Abschließend bot ihm der Richter noch eine nachträgliche Haftmilderung an, wenn er bei der weiteren Aufklärung mithelfen würde.
Der Angeklagte gab vor, das Urteil nicht verstanden zu haben, sein Verteidiger nahm für ihn drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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