Alk-Verbot
Aktion scharf am Hauptplatz
12.11.2008
Nach einem Jahr Alkoholverbot auf dem Grazer Hauptplatz gibt es 1.300 Verwarnungen und 23 Anzeigen. Jetzt wird es verlängert.
Die Saufgelage im Freien sind vielen Einheimischen, Gästen, Unternehmern und Politikern ein Dorn im Auge: Daher will die Stadtregierung das befristete Alkoholverbot für den Grazer Hauptplatz nun auf unbestimmte Zeit verlängern. Obendrein werden Jugendschutz und Polizei die Glühweinstände auf der Adventmeile kontrollieren.
Alk-Verbot unbefristet
In Kraft getreten ist das Alkoholverbot am
Grazer Hauptplatz vor mehr als einem Jahr. Die Maßnahme war zeitlich
befristet, um sie nach einer Evaluierung durch Magistrat und Polizei
korrigieren oder aufheben zu können. Nun ist klar, dass „das Alkoholverbot
am Hauptplatz auf unbestimmte Zeit verlängert werden soll“, bestätigt man im
Büro von Stadträtin Eva Maria Fluch (VP) gegenüber ÖSTERREICH. Fluch „wird
bis Ende November einen entsprechenden Antrag einbringen“. Dann sind die
Stadtgremien am Wort: Es gilt als sicher, dass Grüne, FPÖ und BZÖ dem
ÖVP-Vorschlag folgen.
Mehr als 1.300 verwarnt
Kontrolliert wird das Alk-Verbot seit
Jahresbeginn von der städtischen Ordnungswache: In ihrer Bilanz ist von mehr
als 1.300 Belehrungen und 23 Anzeigen die Rede. Im Extremfall wird ein
unbelehrbarer Trinker zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verdonnert.
Dennoch konnte das „Grazer Wohnzimmer“ bisher nicht trockengelegt werden. Die Gründe: der geringe Personalstand bei den Stadtsheriffs und die Hartnäckigkeit mancher Trinker. Kein Wunder, dass Fluchs Beamte im Antrag zum Alk-Verbot empfehlen, die Ordnungswache personell aufzustocken. Ohne weitere Wächter wird auch das geplante Alk-Verbot im Uni-Viertel nicht exekutierbar sein. Fluch stellt daher vorerst keinen Antrag auf eine Null-Promille-Zone rund um die Universität.
Adventmeile im Visier
Sehr wohl kontrolliert wird die
Adventmeile. Ganz im Sinne von Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg (VP) werden
„wir mit der Polizei stichprobenartige Kontrollen durchführen“, erklärt
Maria Radaschitz vom Jugendamt. Das verteilt außerdem Info-Broschüren und
Hinweisschilder, wonach die Alkoholausschank an Jugendliche untersagt ist.
Die Adventmärkte (Hauptplatz etc.) eröffnen am 21. November.