Raste Polizei davon

Alko-Lenker kracht auf Flucht gegen Pkw

20.04.2012

22-jähriger Linzer beschleunigte auf 160 km/h und baute Unfall.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Auf der Flucht vor der Polizei hat ein Alko-Lenker aus Linz in der Nacht auf Freitag in Graz einen anderen Autofahrer gerammt und so einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Während der Oberösterreicher leicht verletzt wurde, musste der zweite Lenker mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden. Die Unfallstelle glich wegen der weit verstreut liegenden Autoteile laut Rotem Kreuz einem "Schlachtfeld".

Der 22-jährige Linzer war kurz nach Mitternacht auf der Puntigamerstraße unterwegs und fiel einer Polizeistreife auf, da er defekte Rückleuchten hatte. Die Beamten folgten dem Lenker bis zur Kreuzung mit der Triesterstraße und wollten ihn an der Ampel mittels Anhaltekelle stoppen, hieß es seitens der Sicherheitsdirektion Steiermark. Doch statt stehen zu bleiben, stieg der Mann bei Grünlicht aufs Gaspedal und raste stadteinwärts davon. Die Polizisten fuhren mit Blaulicht und Folgetonhorn bis zum Zentralfriedhof nach, stellten die Verfolgung aber dann ein, um keine Unbeteiligten zu gefährden.

Der 22-Jährige gab hingegen weiter Gas und beschleunigte - wie er später selber zugab - bis auf etwa 160 km/h. Auf Höhe Lazarettgürtel 55 nahm die Fahrt dann ein abruptes Ende: Der Linzer krachte dem vor ihm fahrenden 55-jährigen Montagearbeiter aus Graz-Umgebung ins Heck. Beide Pkw wurden gegen Beleuchtungsmasten geschleudert. Die Autoteile lagen laut Rettungsdienst im Umkreis von 100 Metern verteilt und beschädigten einen am Straßenrand geparkten Pkw.

Während der 55-jährige Steirer mit einem Schädelhirntrauma, Serienrippenbrüchen und Zerrungen ins UKH Graz gebracht wurde, lief der Verursacher davon. Schließlich kehrte er aber doch zur Unfallstelle zurück und stellte sich der Polizei. Ein Alko-Test ergab 1,3 Promille. Dem 22-Jährigen wurde sofort der Führerschein entzogen. Er bekommt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit.


 
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel