Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Thüringens Ministerpräsidenten Althaus nach seinem Skiunfall in der Steiermark beschäftigt die Justiz weiterhin intensiv.
Der österreichische Anwalt des Regierungschefs, Walter Kreissl, sagte in der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag), Althaus habe mit seiner Stellungnahme "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Vielmehr habe der Politiker "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt".
Für zügige Regelung
Althaus sei noch immer nicht
vernehmungsfähig und habe die Stellungnahme insbesondere abgegeben, "damit
auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können", sagte
Kreissl. Althaus hatte der Familie der bei dem Skiunfall getöteten Beata
Christandl eine weit reichende Entschädigung angeboten.
Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein "bevollmächtigter Vertreter" an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl der Zeitung.
Keine politischen Konsequenzen wegen Anklage
Aus Sicht von
Thüringens Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) hat die Anklage
gegen Althaus keine politischen Konsequenzen. "Dass die Anklage kommt, ist
nicht überraschend", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen
Zeitung" (Dienstag). "Denn das war zu erwarten und gehört bei der
Bearbeitung eines solchen Falles zum absolut Normalen." Auf die Frage, ob
dies Konsequenzen für die Spitzenkandidatur von Althaus habe, sagte
Lieberknecht: "Das ändert nichts." Die stellvertretende, derzeit amtierende
Ministerpräsidentin Birgit Diezel (CDU) wollte sich am Abend in den
ARD-"Tagesthemen" mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zu Althaus nicht
äußern.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, sagte der Zeitung: "Bei uns gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht die Unschuldsvermutung. Schuld ist nicht gleich strafrechtliche Verwerflichkeit. Deshalb würde ich jetzt nicht vorschnell sagen: Damit ist Herr Althaus aus dem Rennen." Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung müsse "jeder für sich selbst die Konsequenz ziehen". Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Althaus war am Montag
zwei Monate nach seinem schweren Skiunfall in Österreich wegen fahrlässiger
Tötung angeklagt worden. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Leoben
in der Steiermark mit. Der 50-Jährige war am Neujahrstag auf einer Piste in
der Steiermark mit der 41 Jahre alten Beata Christandl zusammengeprallt, die
dabei tödliche Verletzungen erlitt. Ein Sprecher der Thüringer CDU erklärte,
Althaus bleibe trotz der Anklage Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 30.
August.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Montagabend hat Althaus, der wegen seiner schweren Kopfverletzung keine Erinnerung an den Unfallhergang habe, "die Verantwortung für sein Handeln" übernommen. Zunächst hatte es am Nachmittag in einer Stellungnahme aus Leoben geheißen, Althaus sei bereit, "die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen". Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts in Leoben, Walter Plöbst, sind die unterschiedlichen Formulierungen durch eine spätere Bearbeitung seiner Behörde zu erklären. "Im Grunde sagen beide Versionen dasselbe", sagte Plöbst der Deutschen Presse-Agentur dpa in Wien. Letztlich sei Althaus' Handeln die Ursache für den Tod der 41-jährigen Christandl gewesen.
In den vergangenen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass den Politiker nach Stand der Ermittlungen keine strafverschärfend schwere Schuld an dem Zusammenprall treffe. Die Ärzte des CDU-Politikers, der ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, gehen davon aus, dass Althaus bis zum Frühsommer wieder gesund ist und vor der Landtagswahl in die Politik zurückkehren kann. Für die CDU geht es darum, in Thüringen ihre absolute Mehrheit zu verteidigen.