Die Staatsanwaltschaft Leoben brachte einen Strafantrag beim Bezirksgericht ein. Es wird keine Vernehmung stattfinden, eine schriftliche Stellungnahme genügt.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU), der bei einem Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark in einen tödlichen Skiunfall verwickelt und dabei selbst schwer verletzt worden war, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Strafantrag der Anklagebehörde wurde dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt.
Als Begründung heißt es von der Staatsanwaltschaft, dass Althaus die Piste "Die Sonnige" talwärts gefahren sei und im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste "gegen die Fahrtrichtung" in diese eingebogen und nach einer Fahrtstrecke von zwölf bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata C. kollidiert sei. Bei dem Zusammenprall hatte die Frau tödliche Schädelverletzungen erlitten.
Schriftliche Stellungnahme
Der Ministerpräsident habe auf sein
Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen,
verzichtet. In einer schriftlichen Stellungnahme habe er nachvollziehbar
erklärt, keine Erinnerung an den Unfallverlauf zu haben und dazu keine
sachdienlichen Angaben machen zu können. Jedoch nehme er die Ergebnisse der
Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernehme die Verantwortung für
den Tod Beata C.'s.