Blitz-Prozess
Althaus zu 33.300 Euro verurteilt
04.03.2009
Es ging Schlag auf Schlag: Der Eil-Prozess gegen Dieter Althaus dauerte nur 40 Minuten. Er wurde zu 33.300 Euro Strafe verurteilt.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus ist am Dienstagnachmittag am Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, verurteilt worden.
Darüber hinaus muss Althaus dem Ehegatten des Unfallopfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Umstand, das keine für möglich gehaltene teilbedingte Haftstrafe verhängt wurde, wurde mit Einsicht und Reue erklärt.
Nicht rechtskräftig
Weil Staatsanwalt Gunter Kirschenhofer
keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ist es
rechtskräftig, gilt Althaus zwar als vorbestraft, aber in
auskunftsbeschränkter Form: Nach österreichischem Recht würde er im
Leumundszeugnis als unbescholten gelten.
Keine Erinnerung
Anwalt Kreissl erklärte, dass sich sein Mandant
für schuldig bekenne. Es tue ihm sehr leid, was passiert ist, er habe aber
keine Erinnerung an den Unfall selbst.
Der
Anwalt: Walter Kreissl, Foto: (c) APA
Wie der Rechtsvertreter sagte, habe er ein paar Tage vor dem Prozess mit Althaus gesprochen: "Er ist geschäftsfähig, gibt klare Antworten und Anweisungen". Wie auch der der Anwalt der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, bestätigte, sei man zuversichtlich, eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf Schadenersatz zu erzielen.
"Ich stehe zu meiner Verantwortung"
Dieter Althaus hat
nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe seine Verantwortung für den
Skiunfall bekräftigt. "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der
Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den
Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann", heißt es in einer am Dienstag
von der Erfurter Staatskanzlei verbreiteten Erklärung des schwer verletzten
Regierungschefs.
Althaus hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde von Beata Christandl wahre. "Wichtig ist mir, dass sich zumindest der materielle Ausgleich gegenüber den Hinterbliebenen von Beata Christandl nicht verzögert."
Blitz-Prozess
Das gerichtliche Nachspiel des tödlichen
Skiunfalls, in den der thüringische Ministerpräsidenten Dieter Althaus (50)
am Neujahrstag in der Steiermark verwickelt war, hatte am Dienstag eine
überraschende Beschleunigung erfahren: Der Verteidiger des CDU-Politikers
beantragte unter Hinweis auf die geklärten Umstände und die Geständigkeit
seines Mandanten die kurzfristige Ansetzung der Hauptverhandlung am gleichen
Tag, dem der Richter auch stattgegeben hat. Damit wollte er offensichtlich
dem Medienrummel am Bezirksgericht Irdning entgehen.
Überraschende Wende
Es war ein überraschender Schachzug von
Anwalt Walter Kreissl: Er stellte um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht den
Antrag gemäß Paragraf 451 Abs. 3 der StPO, der es dem Richter anheimstellt,
mit Einverständnis aller Beteiligten derart kurzfristig die Hauptverhandlung
anzuberaumen.
Die Medieninformation durch die Sprecherin des Landesgerichts Leoben erfolgte dann um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Medienöffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr im obersteirischen Ort anberaumten Prozess gleichkam. Nur 40 Minuten später wurde das Urteil verkündet: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der tödlich verunglückten Frau muss Dieter Althaus nun zahlen.
Das
Gerichtsgebäude in Irdning, Foto: (c) APA
Die gewählte Vorgangsweise dürfte eine Reaktion auf das drängende Informationsbedürfnis vor allem der deutschen Medien sein. So hatte es im Boulevard immer wieder Spekulationen gegeben und die Frage der politischen Zukunft des selbst bei dem Unfall schwer verletzten Ministerpräsidenten, der sich am 30. August der Wiederwahl stellen soll, beschäftigte die Öffentlichkeit nicht nur in Thüringen.
Unfall am Neujahrstag
Der Skiunfall hatte sich am frühen
Nachmittag des 1. Jänner auf der Riesneralm ereignet. Der Politiker war mit
einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt.
Die
Unfallstelle, Foto: (c) Landespolizeikommando
Während Althaus mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus Schwarzach im Pongau geflogen wurde, wurde die Frau - sie hatte keinen Helm getragen - mit schweren Kopfverletzungen ins nahe Rottenmann geflogen, wo nur noch ihr Tod festgestellt werden konnte.
Noch am Vortag hatte es bei der Mitteilung der Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung unterschiedliche Interpretationen gegeben: Der Anwalt relativierte die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, Althaus habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen. Er habe lediglich "Mitschuld" eingeräumt und "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Privatrechtlich war den Hinterbliebenen eine großzügige Entschädigung angeboten worden.
Foto: (c) APA (2x).