Eine Ofen-Explosion im Ferienhaus forderte drei Todesopfer. Die Angeklagten wurden für schuldig befunden.
Jene zwei Angeklagte, die sich am Freitag am Landesgericht Leoben nach der Explosion eines Ferienhauses im obersteirischen Pruggern vergangenen Sommer verantworten mussten, sind vom Gericht für schuldig befunden und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Heizungsanlage mangelhaft installiert
Die beiden Männer - ein
48-jähriger Hafner und der 60-jährige Ehemann der Hausbesitzerin - hatten in
mangelhafter Art und Weise eine Heizungsanlage installiert, die letztlich
explodierte und drei Studenten das Leben kostete. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Einbau nicht der Baubehörde gemeldet
Richterin Sabine
Anzenberger erklärte, dass der Hafner, der sich in der Verhandlung gleich
wie der Pensionist für nicht schuldig gekannt hatte, über bessere technische
Kenntnisse verfügt habe als der 60-Jährige. Dieser hingegen habe einen
Hafner mit der Installation einer Anlage beauftragt, welche dieser nicht
errichten hätte dürfen. Zudem habe der Pensionist es unterlassen, den Einbau
der Baubehörde zu melden, wodurch das Unglück vom 10. August 2007 ebenfalls
noch verhindert hätte werden können.
Unbedingte Geldstrafe
Beide Angeklagten wurden zu einer
unbedingten Geldstrafe von 240 beziehungsweise 300 Tagessätzen sowie
bedingte Freiheitsstrafen von jeweils vier Monaten verurteilt. Dabei wurde
auch das dritte Todesopfer, das erst Anfang März nach monatelangem Koma
verstorben war, beim Urteil berücksichtigt. Die Männer baten um Bedenkzeit -
der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht
rechtskräftig.
Was genau passiert ist
Eine achtköpfige Studenten-Gruppe aus Wien
und Niederösterreich war im August vergangenen Jahres nach einer Wanderung
in einem Ferienhaus in Pruggern (Bezirk Liezen) eingekehrt und wollte den
Ofen darin anheizen. Einige Zeit danach explodierte der Kessel, das Haus
brach ein. Zwei der jungen Männer starben sofort, ein dritter verlor nach
einem Jahr im Wachkoma Anfang des Monats sein Leben, wie erst am Freitag vor
Gericht bekannt wurde.